Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf

- S.5

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-5-

derlichen Mittel zeitgerecht unter der
Vp. 1/061000-757100 anzumelden.

jedoch während dieses Zeitraumes
die Betriebskosten zu bezahlen.
5.

13.

I-RA 583/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Anmietung von Räumlichkeiten im
vierten Obergeschoss der
EZ 618, Grundbuch 81113, mit
der Adresse Museumstraße Nr. 3, im Ausmaß von zirka
284 m2 von der KI Museumstraße
GesmbH zur möglichen Unterbringung von städtischen
Dienststellen

14.

Auf Basis des im Sachverhalt angeführten Investitionsbedarfs sind Investitionen in der Höhe von zumindest
zirka brutto € 105.000,-- vorgesehen.
II-BGV 5052e/2011
Wahl des Gemeinderates und
der/s Bürgermeisterin/s 2012,
Aufteilung der Beisitzer der
Hauptwahlbehörde, der Gemeindewahlbehörde und der Sprengelwahlbehörden

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2011:

Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2011:

1.

Die Stadt Innsbruck mietet von der KI
Museumstraße GesmbH,
FN 349793b, Falkstraße 25, 6020 Innsbruck, die Räumlichkeiten der
EZ 618, GB 81113 Innsbruck, mit der
Adresse Museumstraße Nr. 3, im vierten Obergeschoss gelegenen Flächen
laut vorliegendem Mietvertrag samt
Lageplan im Ausmaß von zirka
284 m2 an.

-

Aufteilung der sechs Beisitzer der
Hauptwahlbehörde gemäß Vorlage

-

Festsetzung der Zahl der Beisitzer
der Gemeindewahlbehörde mit sechs
und deren Aufteilung gemäß Vorlage

-

Festsetzung der Zahl der Beisitzer
der Sprengelwahlbehörden mit drei
und deren Aufteilung gemäß Vorlage.

Das Mietverhältnis beginnt am
1.1.2012 und wird für die Dauer von
fünf Jahren abgeschlossen und endet
zum 31.12.2016. Der Stadt Innsbruck
wird die Option eingeräumt, das Mietverhältnis einmalig auf die Dauer von
fünf Jahren, somit für den Zeitraum
vom 1.1.2017 bis 31.12.2021, zu verlängern.

15.

Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2011

2.

3.

4.

Der monatliche Mietzins beträgt netto
€ 2.850,-- zuzüglich Betriebskostenakonto in der Höhe von netto € 750,--.
Für den Fall, dass der Mietzins samt
Betriebskosten aus der "Deckungsklasse 4300 Mietzinse" keine ausreichende Bedeckung findet, wird für einen entsprechenden Nachtragskredit
die Zustimmung erteilt.
Für den Zeitraum Jänner und Feber
2012 ist die Stadt Innsbruck von der
Verpflichtung zur Zahlung des
Hauptmietzinses und der darauf entfallenden Umsatzsteuer befreit, hat

GR-Sitzung 15.12.2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 6.12.2011:
Die Nachtragskredite zum ordentlichen
Haushalt 2011 werden gemäß Beilage genehmigt.
16.

Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 6.12.2011:
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2011 wird gemäß Beilage
genehmigt.