Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf

- S.29

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Im Anhörungsverfahren teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass der
zuständige Sachbearbeiter erkrankt und deshalb die Rechnung mit
Verzögerung einem anderen Sachbearbeiter zur Prüfung übergeben
worden sei. Durch diese unglücklichen Umstände wäre die Rechnung
verspätet bearbeitet worden, was schließlich zur Nichteinhaltung der
Skontofrist geführt habe. Zukünftig würden aber Maßnahmen zur rechtzeitigen Rechnungsabwicklung getroffen werden.
Kaskoversicherung
für Reparatur und
Instandhaltung KFZ

Die Kontrollabteilung nahm Einsicht in zwei Auszahlungsanordnungen,
welche eine Kraftfahrzeugreparatur sowie eine Instandhaltungsmaßnahme, in beiden Fällen für dasselbe KFZ, betrafen. Hierbei handelte
es sich einerseits um die Bezahlung des Selbstbehaltes der Kaskoversicherung für eine Unfallreparatur und andererseits um Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen, welche im Rahmen der Reparatur durchgeführt wurden, jedoch nicht als Folge des Unfalls geltend gemacht werden konnten.
Aufgrund einer vor Durchführung der Instandhaltungsarbeiten von Seiten der Werkstätte erstellten Kostenschätzung hatte man sich seitens
des betroffenen Amtes für eine Rechnungs- und Zahlungsabwicklung
ohne Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen entschieden, da
die prognostizierte Rechnungssumme unterhalb der Selbstbehaltsgrenze blieb. Nachdem die tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten
diese Selbstbehaltsgrenze jedoch deutlich überschritten, wurde seitens
des zuständigen Amtes vorerst eine Zahlung durchgeführt. Auf Anfrage
der Kontrollabteilung bezüglich der weitergehenden Behandlung der
gegenständlichen Rechnung wurde weiters mitgeteilt, dass eine Nachmeldung der Instandhaltungsmaßnahmen beim entsprechenden Versicherungsunternehmen vorgenommen worden wäre, um den Differenzbetrag aus Rechnungskosten abzüglich Selbstbehalt rückerstattet zu
bekommen.
Im Rahmen des durchgeführten Anhörungsverfahrens wurde seitens
des Amtes für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen angegeben,
dass sich die versicherungstechnische Abwicklung planmäßig in Durchführung befände und mit der zuständigen Werkstätte eine entsprechende Gutschrift vereinbart wurde. Somit beschränkten sich die Kosten für die durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen, entsprechend
den für die zeitgleich durchgeführte Unfallreparatur entstandenen Aufwendungen, auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes
der Kaskoversicherung.

Mittagstisch VS Igls

Im Rahmen einer Belegkontrolle betreffend die Abrechnung für den
Mittagstisch der VS Igls im Monat Juni 2011 hat die Kontrollabteilung
festgestellt, dass der Leistungserbringer pro eingenommenem Mittagessen einen Preis in der Höhe von € 6,00 (inkl. USt) in Rechnung g estellt hat. Dem gegenüber hat eine Einsichtnahme in die der Leistung
zugrunde liegenden Vereinbarung aus dem Jahr 2005 ergeben, dass
damals der Preis mit € 5,50 (inkl. USt) festgelegt worden ist. Änderu ngen hinsichtlich der Preisgestaltung sollten spätestens bis zum 1. September eines laufenden Jahres schriftlich bekannt gegeben und dann,
nach Annahme durch die Stadtgemeinde Innsbruck, mit Wirkung vom
1. September des Folgejahres in Kraft treten.

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Zl. KA-09585/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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