Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf

- S.31

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€ 14,04. Weiters recherchierte die Kontrollabteilung, dass die Verrec hnung ab April 2011 zu dem erhöhten Stundensatz durchgeführt worden
ist.
Wenngleich die aufgezeigte Diskrepanz lediglich geringfügige monetäre Auswirkungen mit sich bringt, empfahl die Kontrollabteilung, um eine
Klärung und gegebenenfalls entsprechende Korrektur bemüht zu sein.
In der abgegebenen Stellungnahme berichtete das Amt für Kinder- und
Jugendbetreuung, dass die Prüfung der Kontrollabteilung zum Anlass
genommen wurde, sämtliche Rechnungen des betreffenden Betriebsjahres zu verifizieren. Die sich daraus ergebende Differenz in Höhe von
€ 22,58 wäre seitens des Unternehmens anstandslos akzeptiert und
rückerstattet worden. Insgesamt wurde angemerkt, dass das Dienstleistungsunternehmen zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten arbeiten würde und allgemein als absolut korrekt gelte.
Wasserschaden
Möslalm

Im Rahmen der Überprüfung zweier Auszahlungsanordnungen des
Amtes für Land- und Forstwirtschaft betreffend Zahlungen für Trockenbau- und Fliesenverlegearbeiten, welche unter dem Titel „Instandhaltungskosten Möslalm bzw. Möslalm Käserei“ im Ordentlichen Haushalt
über den TA 843000 – Alpbesitz abgewickelt worden sind, hat die Kontrollabteilung im Hinblick auf die erst im Jahr 2008 erfolgten Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten die Ursachen hinterfragt. In diesem
Zusammenhang hat die Kontrollabteilung neben dem Amt für Landund Forstwirtschaft auch die IISG, welche im Rahmen baulicher Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten für das Amt für Land- und Forstwirtschaft tätig wird, kontaktiert sowie eine Besichtigung vor Ort durchgeführt.
Dabei zeigte sich, dass es aufgrund eines undichten Druckreduzierventils im Bereich der Trennwand Bestand – Käserei zu einem stetigen
Wasseraustritt gekommen war, was in weiterer Folge zum Auftreten
von Feuchtstellen an der Gipskartonwand und zum Ablösen der Fliesen
geführt hatte.
Nach Bekanntgabe der Schäden durch den Pächter wurden die notwendigen Sanierungsarbeiten von der IISG unverzüglich veranlasst. In
diesem Zusammenhang mussten die schadhaften Wandbereiche abgebrochen und die Installation bereichsweise erneuert werden. Anschließend wurden die geöffneten Wandbereiche durch den Trockenbau geschlossen und neu verfliest. Im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten im Mai 2011 hat der Pächter gegenüber dem Techniker der IISG
erwähnt, dass die Druckreduzierung, auf die der Schaden offenbar zurückzuführen war, bereits seit dem Sommer 2010 defekt sein dürfte.

Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass sich der Pächter gemäß
den Bestimmungen des mit Jahresende 2010 ausgelaufenen wie auch
im heuer unterzeichneten neuen Almpachtvertrag zur laufenden Instandhaltung der Almgebäude bzw. im Falle größerer baulicher Mängel
zur unverzüglichen Mitteilung an die Verpächterin verpflichtet hat. Zur
Abhaltung von Schäden sind dabei vom Pächter die notwendigen Sofortmaßnahmen zu treffen. In der gegenständlichen Angelegenheit ist
der Pächter seiner vertraglich vereinbarten Mitteilungspflicht nicht
nachgekommen.
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Zl. KA-09585/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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