Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf
- S.42
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-08641/2011
BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG
VON GRUNDSTÜCKSGESCHÄFTEN
DER STADT INNSBRUCK
MIT FRAU MATHILDE WITTAUER, GEB. AM 15.11.1956
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Grundstücksgeschäften der Stadt Innsbruck mit Frau Mathilde Wittauer, geb. am
15.11.1956, eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom
06.12.2011 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 25.11.2011, Zl. KA-08641/2011,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Gemäß § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR) hat die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Prüfzuständigkeit eine
Prüfung unter anderem dann durchzuführen, wenn dies der Bürgermeister/die Bürgermeisterin verlangt.
Prüfersuchen der
Frau Bürgermeisterin
Auf dieser gesetzlichen Basis erteilte Frau Bürgermeisterin mit Schreiben vom 01.09.2011 an die Kontrollabteilung das folgende Prüfersuchen:
„Mit Bezug auf die mediale Berichterstattung der letzten Tage sehe ich mich
auf Grund meines Amtsgelöbnisses und der entsprechenden Bestimmungen
des Innsbrucker Stadtrechtes dazu verpflichtet, von der mir zustehenden Befugnis gemäß § 74c IStR Gebrauch zu machen und die Kontrollabteilung um
eingehende Prüfung der Grundstücksgeschäfte zwischen der Stadt Innsbruck
und Herrn Klaus Wittauer, geb. am 30.06.1960, im Zeitraum 2002 (Beginn
seiner politischen Tätigkeit im Parlament) bis laufend zu ersuchen.
Da es zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und Herrn Klaus Wittauer meines Wissens keine Grundstücksgeschäfte gegeben hat, weise ich darauf hin,
dass die Damen und Herren, die sich in dieser Sache zu medialen Äußerungen genötigt sahen, allenfalls auch solche Rechtsgeschäfte gemeint haben
könnten, die sich zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und Gattin Mathilde
Wittauer, geb. 15.11.1956, abgespielt haben. Es wäre also auch unter Umständen zielführend, diesbezüglich Überlegungen seitens der Kontrollabteilung
anzustellen.“
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-08641/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
1