Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf
- S.53
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Teilung des
Gst. Nr. 579/1
Mit Lageplan des Stadtmagistrates Innsbruck, MA I, GIS vom
26.04.2010, VZl. Nr. 07/2010 wurde eine Teilung des Gst. Nr. 579/1 in
sich selbst und in die neu gebildete Teilfläche 1 mit der Grundstücksbezeichnung Gst. Nr. 579/2 und einem Flächenausmaß von 20.381 m²
vorgesehen.
In weiterer Folge stellte sich heraus, dass die neue Grundstücksbezeichnung Nr. 579/2 in der KG 81102 Amras bereits existiert. Der Lageplan wurde deshalb nachträglich dahingehend korrigiert, dass die
neu gebildete Teilfläche 1 nunmehr die Grundstücksbezeichnung
Nr. 579/3 aufweist.
Letztliches
Kaufinteresse
Letztlich lagen dem Kaufinteresse der Stadt die Grundstücke Nr. 579/3
sowie Nr. 589 und Nr. 590, allesamt vorgetragen in EZ 1223 GB 81102
Amras, zugrunde. Deren Gesamtfläche belief sich auf 24.726 m².
Festlegungen nach
dem ÖROKO 2002
Die kaufgegenständlichen Grundstücke sind zurzeit als Freiland gewidmet und unbebaut. Im Anhang 1 des Maßnahmenkataloges zum
ÖROKO 2002 sind diese Flächen als landwirtschaftliche Freihalteflächen ausgewiesen. Grundsätzlich ist seitens der Stadt Innsbruck für
dieses Gebiet künftig aber eine Entwicklung in Richtung Gewerbegebiet mit der Ansiedlung entsprechender Betriebe angedacht und stehen
die Grundstücke auch als Tauschflächen zur Verfügung.
Zukunftsperspektiven
Laut Auskunft der MA III/Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung ist die Stadtplanung Anfang des letzten Jahres beauftragt
worden, in Bezug auf das Gebiet Rossau-Süd eine Stadtentwicklungsplanung durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist die Erstellung
eines „Masterplanes Rossau-Süd“ in Auftrag gegeben worden. Dieser
Masterplan soll aufbauend auf die überörtlichen Verkehrsanforderungen und unter Berücksichtigung aller räumlichen Nutzungsbelange in
erster Linie ein realistisches Abbild über die mögliche Entwicklung dieses Planungsgebietes und insbesondere über den tatsächlich baulich
nutzbaren Flächenanteil liefern. Nach Einschätzung des Referates
Stadtentwicklungsplanung wird die Vorstellung der Planungsergebnisse
im Laufe des November 2011 dem StS präsentiert werden können.
Aussagen, inwieweit dieses Zukunftsprofil im (zu erstellenden) ÖROKO
2012 Eingang finden wird und über konkrete Widmungen seien derzeit
jedoch ebenso wenig möglich, wie auch der zeitliche Horizont nicht
konkretisiert werden könne.
5.2 Gemeinderatsbeschluss vom 25.03.2010
Vorlagebericht
Auf der Basis eines vom Referat Subventionen/Förderungen vorgenommenen Gutachtens der zum Kauf beabsichtigten Grundstücke hat
das (damals zur MA IV gehörende) Referat Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung einen mit 17.03.2010 datierten Bericht an Frau Bürgermeisterin erstattet, der in weiterer Folge dem StS (am 24.03.2010)
zur Behandlung vorgelegt worden ist. Zuvor kam es in Absprache mit
dem Magistratsdirektor insofern noch zu einer Konkretisierung der Ausführungen, als beim Punkt "Bewertung" nach der Nennung des ermittelten Quadratmeterpreises ergänzend angeführt wurde, dass die von der
Verkehrsplanung angedachten Verkehrsflächen durch Bildung eines
Mittelwertes berücksichtigt worden sind, was auch für die innere verkehrliche Erschließung gelte.
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Zl. KA-08641/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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