Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf
- S.54
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Den um diese zusätzliche Information versehenen Vorlagebericht der
Fachdienststelle hat der StS zustimmend zur Kenntnis genommen und
beschlossen, das vorgeschlagene Kaufprocedere dem GR zur Genehmigung vorzulegen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens legte die MA IV Wert auf die
Feststellung, dass seitens des angesprochenen Referates Subventionen/Förderungen kein Gutachten erstellt worden sei, sondern es sich
vielmehr um eine Stellungnahme bzw. Darstellung und Erklärung des
Bewertungsmodells samt den daraus resultierenden Ergebnissen gehandelt habe.
Mehrheitsbeschluss
Den Antrag des StS vom 24.03.2010 hat der GR in seiner Sitzung am
25.03.2010 mehrheitlich angenommen.
5.3 Beginn der Kaufverhandlungen
„Offizielles“ Kaufanbot
von Familie Wittauer
Unter formalen Gesichtspunkten betrachtet wurden die kaufgegenständlichen Grundstücke der Stadt Innsbruck von Familie Wittauer mittels eines schriftlichen Angebotes, welches lediglich mit März 2010
datiert war, zum Kauf angeboten. Zu diesem „offiziellen“ Kaufanbot
merkte die Kontrollabteilung jedoch an, dass dieses auf Drängen des
Leiters des damaligen Referates Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung der MA IV entstanden ist.
Keine konkrete
Preisvorstellung
seitens der Verkäufer
Die Kontrollabteilung zeigte sich vor allem darüber verwundert, dass
aus den zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen eine konkrete
Preisvorstellung der Verkäuferseite nicht hervorging. Auch eine Rücksprache mit dem in die Kaufverhandlungen involvierten Leiter der
MA IV ergab, dass als Ausgangspunkt von Verhandlungen ein exakter
Kaufpreis nicht bestanden habe, sondern vielmehr die Art und Weise
der Bewertung der Kaufgrundstücke zur schlussendlichen Kaufpreisfindung anfängliches Verhandlungsthema gewesen wäre.
Aufgrund dieses Umstandes war es für die Kontrollabteilung nicht möglich, das erzielte Verhandlungsergebnis insofern zu bewerten, ob und in
welchem Ausmaß ein Verhandlungspartner seine ursprünglichen Vorstellungen anpassen musste.
5.4 Grundstücksbewertung der MA IV
Verhandlung über
Rechenmodell
Auf der Ebene der Stadtverwaltung wurden die Grundstücksverhandlungen in punkto Kaufpreis durch den Leiter der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung geführt. Dieser gab gegenüber der
Kontrollabteilung an, dass in Vorgesprächen mit Herrn Wittauer und
hauptsächlich mit Herrn Dipl. Ing. Pertl ein zur Kaufpreisfindung angewandtes Rechenmodell entwickelt worden sei. Dabei wären die Preisvorstellungen von Familie Wittauer so deklariert worden, dass als
Kaufpreis eine Mischung zwischen ortsüblichem Freilandpreis und Baulandpreis für Gewerbegrundstücke zur Anwendung gelangen sollte.
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Zl. KA-08641/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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