Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 6 . 0 5 . 2 0 1 3

1.

I-OEF 28/2013
Resolution zur Novellierung des
Glücksspielgesetzes

Beschluss (einstimmig):
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt und dem erweiterten Stadtsenat zugewiesen.
2.

IV 4091/2013
Innsbrucker Stadtmarketing
GesmbH (IMG), vertreten durch
den Geschäftsführer Vettorazzi
Bernhard, Stiftgasse Nr. 19/1,
Veranstaltung "innsbruck@night" am 4.10.2013,
Grundüberlassung sowie Genehmigung verlängerter Öffnungszeiten für den Einzelhandel

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltungen von GRin Moser und GRin
Mag.a Schwarzl; 2 Stimmen; gegen
GR Onay und GR Buchacher; 2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 8.5.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck als Grundeigentümerin überlässt der Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH (IMG) durch den
Geschäftsführer Bernhard Vettorrazzi,
Stiftgasse Nr. 19/1, 6020 Innsbruck, für die
Durchführung der Veranstaltung "innsbruck@night", die im Eigentum der Stadt
Innsbruck befindlichen Grundflächen in
der Maria-Theresien-Straße, am Wiltener
Platzl, in der Herzog-Friedrich-Straße, am
Landesmuseumsvorplatz sowie am Marktplatz.
Die Aufbauarbeiten beginnen für die lange
Shoppingnacht am Freitag, den 4.10.2013
ab 7.00 Uhr. Die Veranstaltung dauert am
Freitag, den 4.10.2013 von 17.00 Uhr bis
22.00 Uhr. Der Abbau der Infrastruktur erfolgt unmittelbar nach Beendigung der

GR-Sitzung 16.5.2013

Veranstaltung bzw. am Samstagmorgen
bis spätestens 10.00 Uhr.
Die Grundüberlassung erfolgt unentgeltlich, zudem übernimmt die Stadt Innsbruck
die kostenlose Endreinigung durch die
Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb.
Der Veranstalter hat alle notwendigen für
die Durchführung dieser Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen (insbesondere
jene nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz sowie der Straßenverkehrsordnung
{StVO}) rechtzeitig zu erwirken, sowie die
Haftung und die Kosten in diesem Zusammenhang zu übernehmen.
Die Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus, wird mit der vertraglichen Regelung
betraut.
Weiters spricht sich die Stadt Innsbruck im
Sinne des Ansuchens der Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH (IMG) für eine
Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im
Rahmen dieser Veranstaltung am Freitag,
den 4.10.2013 bis 23.00 Uhr aus.
3.

III 4874/2013
Errichtung Zentralbauhof

Mehrheitsbeschluss (gegen GR Ofer;
1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 8.5.2013:
1.

Die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) wird mit der Umsetzung des Bauhofkonzeptes laut vorliegendem Masterplan der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) vom 23.4.2013 beauftragt. Das
Team ao-architekten ZT GesmbH
wird auf Grund der bereits ausgearbeiteten Studie und der notwendigen
raschen Abwicklung mit den weiteren
Planungsarbeiten für die Stufe 1 beauftragt.

2.

Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, wird
beauftragt, die städtebaulichen Randbedingungen für die Auslobung eines
allfälligen Architekturwettbewerbes für
die Baustufe 2 zu formulieren.

3.

Die Mussmann GesmbH wird rechtzeitig eine adäquate Ersatzfläche von
der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, angeboten.