Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf

- S.12

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lung engagieren solle. Die ATM ist zu jeweils 50 % im Eigentum der
Gemeindeverbände „Abfallbeseitigungsverband Innsbruck-Land“ (ABV
Innsbruck-Land) und „Abfallwirtschaft Unterland“ (AWV Unterland).
Dem Bericht des Vorstandes der IKB AG vom 03.10.2002 zur ARSitzung vom 10.10.2002 war diesbezüglich zu entnehmen, dass der
Vorstand zum damaligen Zeitpunkt die Einschätzung vertrat, dass die
Realisierung einer zentralen Müllverbrennungsanlage im Raum Kundl
politisch und organisatorisch in den nächsten Jahren wohl nicht umsetzbar gewesen wäre. Die Abfallwirtschaftsverbände in Tirol sowie die
IKB AG hätten sodann dem Land Tirol ein so genanntes „Verbändekonzept“ vorgeschlagen, das zu einer dezentralen Realisierung von
Vorbehandlungsanlagen führen sollte. Für die räumlichen Bereiche
Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt und Schwaz war die Errichtung einer
mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage vorgesehen. Der
AR der IKB AG befürwortete in seiner Sitzung vom 10.10.2002 die Verfolgung einer Müllentsorgungslösung für Innsbruck gemeinsam mit der
ATM mittels einer mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage. In
der AR-Sitzung der IKB AG vom 16.10.2003 wurde die Zustimmung
erteilt, zur Projektierung, Errichtung und zum Betrieb einer derartigen
Anlage gemeinsam mit der ATM eine eigene Gesellschaft zu gründen.
3 Gesellschaftsrechtliche Themen
3.1 Allgemeine Bemerkungen
Errichtung der
Gesellschaft

Mit Notariatsakt vom 05.05.2004 wurde von der IKB AG und der ATM
die „Abfallbehandlung Ahrental GmbH“ (AAG) mit Sitz in Innsbruck
errichtet. Die Gesellschaft wurde am 22.05.2004 unter der laufenden
Nummer FN 248321 d im Firmenbuch eingetragen.

Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand der AAG umfasst gemäß der Formulierung des Gesellschaftsvertrages vom 05.05.2004:


Die Projektierung, Errichtung und den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen sowie die Übernahme von Abfall zur Behandlung,
Verwertung und Entsorgung.



Die Übernahme von anderen Geschäften im Bereich der Abfallwirtschaft.



Außerdem ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich sind. Sie kann insbesondere auch gleichartige
oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder pachten, sich
an solchen Unternehmen in beliebiger Rechtsform beteiligen sowie
im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.

Stammkapital

Das Stammkapital der AAG beträgt € 3,0 Mio. und ist zur Gänze einbezahlt. Die Stammeinlagen verteilen sich im Verhältnis von jeweils 50 %
auf die beiden Gesellschafter IKB AG und ATM.

Gruppenbesteuerung –
Steuerumlagevereinbarung

Mit Datum 22.12.2011 unterfertigten die IKB AG und die ATM mit der
AAG jeweils eine Steuerumlagevereinbarung im Sinne des § 9 KStG
i.d.g.F. Dadurch wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, die AAG
in ein Gruppenbesteuerungsmodell miteinzubeziehen, wodurch die
steuerlichen Ergebnisse der AAG jeweils zu 50 % der IKB AG und der

Zl. KA-10734/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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