Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf

- S.36

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Hiezu teilte die AAG mit, dass in Abstimmung mit der IKB AG umgehend eine vertragliche Vereinbarung eingegangen bzw. abgeschlossen
werde.
7.3 Siedlungsabfälle des ABV West
Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag
ABV West

Der ABV West hat den Dienstleistungsauftrag zur Übernahme, zum
Transport und zur Behandlung von Siedlungsabfällen ab dem Jahr
2012 öffentlich ausgeschrieben. Zur gemeinsamen Beteiligung an dem
eingangs erwähnten Vergabeverfahren hat die AAG mit der Bietergemeinschaft AVE/LSG am 18.05.2011 einen Subunternehmervertrag
abgeschlossen.

Übernahme Dienstleistungen durch AAG

Auf Basis der Zuschlagserteilung durch den ABV West an die Bietergemeinschaft AVE/LSG und des in Rede stehenden Subunternehmervertrag wurde die AAG verpflichtet, die Anlieferungsmengen aus dem
Entsorgungsbereich der ABV West zu übernehmen bzw. zu verwiegen,
zu zerkleinern und magnetische Metalle auszuscheiden sowie die behandelten Abfälle zu verladen. Der wertgesicherte Behandlungspreis
pro Tonne Abfall ist dabei mit einer Höhe von netto € 15,50 inkl. aller
Nebengebühren festgelegt worden.

Feststellung
Verrechnungsfehler

Im Jahr 2012 sind insgesamt 18.765,91 Tonnen Abfall aus dem Entsorgungsbereich der ABV West angeliefert und von der AAG behandelt
worden (Rechnungsbetrag: € 294.143,88).
Bei der Durchsicht der Rechnungen stellte die Kontrollabteilung fest,
dass die für den Monat August 2012 ausgewiesene Abfallmenge von
1.594,32 Tonnen nicht mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen, indexierten Tarif in der Höhe von netto € 15,88, sondern mit dem ursprüngl ichen Preis von netto € 15,50 verrechnet worden ist. Aus diesem Grund
verzeichnete die AAG Mindereinnahmen in (marginaler) Höhe von netto € 605,84. Es wurde daher empfohlen, mit dem Vertragspartner Kontakt aufzunehmen und den Fehlbetrag ehestmöglich auszugleichen.
Die AAG bestätigte in ihrer Stellungnahme den Differenzbetrag und
sicherte eine Nachverrechnung zu.
8 Behördlich genehmigter Tarif für die MA Ahrental

Tarifgenehmigung
gemäß TAWG durch
die Landesregierung

Das TAWG i.d.g.F. sieht in § 17 (unter anderem) vor, dass der Inhaber
einer öffentlichen Behandlungsanlage die Entgelte für die Behandlung
von Abfällen in einem Tarif festzulegen hat und dieser Tarif zu seiner
Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung bedarf. Die
Genehmigung des Tarifes – unter der Voraussetzung seiner betriebswirtschaftlichen Angemessenheit – hat mittels eines schriftlichen Bescheides zu erfolgen und kann für maximal fünf Jahre erteilt werden.

Amt der Tiroler
Landesregierung –
Bescheid vom
21.12.2011

Mit Bescheid der Abteilung Umweltschutz des ATL vom 21.12.2011
genehmigte die Tiroler Landesregierung den von der AAG beantragten
Tarif in Höhe von netto € 183,61 pro Tonne einschließlich einer Werts icherung nach dem VPI 2000. Der behördlich genehmigte Tarif gilt befristet bis 31.12.2016.

Zl. KA-10734/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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