Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf

- S.25

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sollte, einen Springplatz zu installieren, eine zweite Reithalle (Reitfläche 20 x 60 Meter) zuzüglich 20 x 20 Meter für eine Freiführanlage zu
errichten, zusätzliche Lagerkapazität (für Futter und Sonstiges) zu
schaffen, 20 zusätzliche Pferdeboxen zu errichten, eine ausreichende
Mistablage bereitzustellen, Paddocks in ausreichender Zahl vorzusehen sowie nach Möglichkeit Grünflächen für Koppeln zu belassen.
Zahlung Betriebskosten

Im Hinblick auf die bisherigen Nutzungs- und Betriebskosten wurde
vereinbart, dass der SC Reitarena Innsbruck-Igls seit dem Zeitpunkt
der Räumungspflicht (31.03.2005) der Anlage kein Entgelt zu bezahlen
hatte, sondern vom Verein lediglich die angefallenen Betriebskosten zu
begleichen waren.

„Ewiges Ruhen“ im
anhängigen
Gerichtsverfahren

Für das beim Landesgericht Innsbruck anhängige Gerichtsverfahren
wurde zwischen der RSZ und dem SC Reitarena Innsbruck-Igls „ewiges Ruhen“ vereinbart.
5.4 Nachtrag zum Vertrag vom 14.12.2004

Vertragsnachtrag vom Durch die im Rahmen der Vergleichsverhandlungen erzielten Ergebnis14.12.2007
se wurde eine Abänderung bzw. Ergänzung des Vertrages vom
14.12.2004 (abgeschlossen zwischen Stadt Innsbruck, CRG und RSZ)
notwendig und per 14.12.2007 allseits unterfertigt.
(Auszugsweise) Darstellung der Regelungen des Vertragsnachtrages

Die baulichen Um- und Erweiterungsmaßnahmen wurden insofern konkretisiert, als es in Abänderung zur ursprünglichen Vereinbarung nicht
zu einer Übersiedlung der bestehenden Reithalle in der Reitanlage
Reichenau nach Igls komme, sondern in der Reitanlage in Igls eine
neue Reithalle errichtet werden würde. Zudem sollte der Stalltrakt, dessen Realisierung ursprünglich zu einem späteren Zeitpunkt (2. Bauphase) vorgesehen war, sofort errichtet werden, da in den Verhandlungen
die Schaffung von 20 zusätzlichen Pferdeeinstellplätzen vereinbart
worden war. Die finanziellen Mittel waren dabei von der Verpächterin
(RSZ) aufzubringen.
Der Pachtvertragsbeginn wurde ab 01.01.2008, sowie der Kündigungsverzicht durch die RSZ als Verpächterin bis 31.12.2057 aktualisiert. Der
Pachtzins war ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Reitanlage in
Igls, voraussichtlich ab 30.06.2008, zur Zahlung fällig.
5.5 Klage auf Bezahlung der Betriebskosten

Keine Begleichung
Betriebskosten

Der in der Vereinbarung zur Beilegung eines Rechtsstreites vom
09.10.2007 festgeschriebenen Verpflichtung zur Bezahlung der Betriebskosten kam der SC Reitarena Innsbruck-Igls nicht nach, weshalb
die RSZ am 26.05.2008 erneut Klage beim Landesgericht Innsbruck
über die nicht bezahlten Betriebskosten (ca. € 71,0 Tsd.) einbrachte.
Vom SC Reitarena Innsbruck-Igls wurde die Nichtbezahlung der Betriebskosten damit begründet, dass umfangreiche Gegenforderungen
aus der laufend durchgeführten Investitions- und Erhaltungstätigkeit
betreffend die Reitanlage in Igls bestehen würden.

Gerichtlicher (unbedingter) Vergleich

Dieser erneute Rechtsstreit ist letztlich durch einen gerichtlichen (unbedingten) Vergleich (per 28.11.2008) bereinigt worden.

Zl. KA-01197/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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