Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf
- S.28
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Pflichten, wie sie die Verkäufer bisher besessen und benützt haben
bzw. diese sie zu besitzen und zu benützen berechtigt waren, auf die
Käuferin über.
Gst 769 und Gst 773
KG Igls
Die Stadtgemeinde Innsbruck ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft in EZ 239 GB 81112 Igls. Zu dieser Liegenschaft gehört u.a. das
Gst 773 im Ausmaß von 2.615 m². Darüber hinaus ist die Stadtgemeinde Innsbruck bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft in
EZ 411 GB 81112 Igls, zu der auch das Gst 769 mit einer Fläche von
2.363 m² gehört. Beide Grundstücke im Gesamtausmaß von 4.978 m²
wurden mit Pachtvertrag vom 14.04.1998 von der Stadt Innsbruck an
die (ehemalige) Reitsportzentrum Polai GmbH verpachtet.
Gst 770 KG Igls
Aufgrund der besonderen Interessenslage im Zusammenhang mit der
Reitanlage Igls hat die Stadt Innsbruck unter Stützung auf den Beschluss des Gemeinderates vom 29.04.2004 mit Kaufvertrag vom
14.07.2004 die Liegenschaft in EZ 603 GB 81112 Igls gekauft und in ihr
Eigentum übernommen. Zu dieser Liegenschaft gehört auch das
Gst 770 im Ausmaß von 4.780 m².
Das Gst 770 war gemäß Pachtvertrag vom 08.08.2000 an die Reitsportzentrum Polai GmbH in Bestand gegeben. Dieses Pachtverhältnis
hat die Käuferin übernommen und ist mit Wirkung vom 01.07.2004 in
die Rechte und Pflichten eingetreten.
Gst 771 KG Igls
Der grundbücherliche Alleineigentümer hat im Jahr 2005 das Gst 771
mit der Stadtgemeinde Innsbruck getauscht. Mit Vertrag vom
08.03.2005 hat die Stadtgemeinde Innsbruck das in Rede stehende
Grundstück im Ausmaß von 2.636 m² in ihr Eigentum übernommen und
gleichzeitig im Tauschwege die beiden Gst(e) 371 und 373, beide vorgetragen in EZ 603 GB 81112 Igls, an den Vertragspartner abgegeben.
Die Vertragsteile hatten für die Tauschgrundstücke einvernehmlich
einen Kaufpreis pro Quadratmeter vereinbart. Seitens der Stadt Innsbruck stützte sich dieses Rechtsgeschäft auf den Beschluss des Gemeinderates vom 02.12.2004.
Die Stadt Innsbruck nahm die in EZ 590 zu C-LNR 2a eingetragene
Dienstbarkeit der Übertragungsleitung auf Gst 771 ohne Anrechnung
auf den Tauschwert ebenso zustimmend zur Kenntnis, wie das mit der
Firma Reitsportzentrum Igls GmbH (als Rechtsnachfolger der Reitsportzentrum Polai GmbH) bestehende Pachtvertragsverhältnis.
Gst 772 KG Igls
Zl. KA-01197/2011
Die Alleineigentümerin der Liegenschaft in EZ 22 GB 81112 Igls hat
das Gst 772 mit einer Fläche von 3.545 m² zu Beginn des Jahres 2005
mit der Stadtgemeinde Innsbruck getauscht. Gemäß Tauschvertrag
vom 28.01.2005 hat die Stadtgemeinde Innsbruck das angesprochene
Grundstück in ihr Eigentum übernommen und im Gegenzug im
Tauschwege das (kurz zuvor mit Kaufvertrag vom 26.08.2004 erworbene) Gst 943, vorgetragen in EZ 428 GB 81112 Igls, der Vertragspartnerin übereignet. Trotz Flächendifferenz hatten die Vertragsteile Wertgleichheit vereinbart, kein Vertragspartner hatte dem anderen eine
Ausgleichszahlung zu leisten. Dieses Rechtsgeschäft stützte sich auf
den Beschluss des Gemeinderates vom 24.06.2004.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
15