Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf
- S.34
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
und zwar auf im Dienstbarkeitsvertrag genau definierten Flächen, eingeräumt. Die Dienstbarkeitsnehmerin ist zur Zahlung eines monatlichen
Entgeltes verpflichtet.
Festgehalten und vereinbart wurde auch, dass die erwähnten Dienstbarkeitsrechte auf allfällige Rechtsnachfolger der Dienstbarkeitsnehmerin nicht übergehen, wobei von dieser Regelung eine Rechtsnachfolge
durch die Stadt Innsbruck bzw. die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG ausdrücklich ausgenommen worden ist.
Im Hinblick auf die offenbar beabsichtigte Verschmelzung der RSZ auf
die ISpA empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, ob vor dem Hintergrund der obigen Vertragsbestimmung ein Neuabschluss des Dienstbarkeitsvertrages erforderlich wird. Im Anhörungsverfahren dazu sagte
der Geschäftsführer der RSZ zu, die Angelegenheit prüfen zu wollen.
Die Kontrollabteilung stellte im Rahmen ihrer Prüfung anhand eines
aktuellen Grundbuchauszuges vom 06.04.2011 fest, dass dieses
Rechtsgeschäft grundbücherlich durchgeführt und ordnungsgemäß im
Lastenblatt eingetragen worden ist. Eine abschließende Nachrechnung
der Wertanpassung des aktuellen monatlichen Dienstbarkeitsentgeltes
gab zu keiner Beanstandung Anlass.
Reitwegevertrag vom
14.12.1998
Die Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls, vertreten durch ihren Obmann und die ehemaligen Firmen Reitsportzentrum Polai GmbH
und Polai Reitstall GmbH (in Gründung) hatten am 14.12.1998 einen
Nutzungsvertrag abgeschlossen. Die Agrargemeinschaft hatte damit
den Nutzungsberechtigten für die Dauer von 10 Jahren ab Aufnahme
des Betriebes der Reitanlage das Recht eingeräumt, jene Wege ihrer
Grundstücke, die in einem dem Vertrag beigehefteten Übersichtsplan
farblich gekennzeichnet sind, durch die Benützer der Reitanlage mit
Pferden bereiten zu lassen.
Die Nutzungsberechtigten hatten zur ungeteilten Hand für die Benützung der bezeichneten Wege ein jährliches Entgelt zu bezahlen, das
sich nach der Anzahl der Pferde, die in den errichteten Stallungen der
Reitanlage eingestellt werden konnten (damals 40 Pferde), bemessen
hat.
Überprüfung der auf
Basis des Vertrages
vom 14.12.1998 verrechneten Entgelte
Der im Jahr 2004 bestellte ehemalige Geschäftsführer der RSZ hatte
die Wertanpassungen des Entgeltes in den Jahren 2004 und 2005
selbst vorgenommen und nach Meinung der Kontrollabteilung in diesen
beiden Jahren nicht korrekt durchgeführt. Er hatte damals den
VPI 1986 (statt den im ursprünglichen Vertrag vorgesehenen VPI 1996
verwendet und damit das jährliche Entgelt im Ergebnis zu hoch bemessen.
In den Jahren 2006 bis 2008 hat die Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls das Jahresentgelt für die Benützung der Reitwege berechnet und vertragskonform vorgeschrieben. Im Jahr 2009 hat die
Agrargemeinschaft nach Ablauf des alten Nutzungsvertrages kein Entgelt verrechnet.
Reitwegevertrag vom
10.03.2010
Zl. KA-01197/2011
Am 10.03.2010 wurde ein neuer Reitwegevertrag zwischen der Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls und der RSZ als Nutzungsberechtigte abgeschlossen. Die genaue Trasse des Reitweges wurde
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
21