Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf
- S.40
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BERICHT ÜBER DIE BELEGKONTROLLEN
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
I. QUARTAL 2011
Zl. KA-02937/2011
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2011 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 07.06.2011 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 11.05.2011, Zl. KA-02937/2011,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-)anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Weiters wirken Vertreter der Kontrollabteilung an
Haftbrieffreigaben vornehmlich im Baubereich mit. Im Rahmen dieser
Kontrolle wird ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz
von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der
Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
• Skonto
• Jährlichkeit
• Transparenz des
Verwendungszweckes
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der lfd. Gebarungskontrolle mehrere – aus dem Buchungsstoff der städt. Buchhaltung – willkürlich heraus gegriffene Auszahlungsanordnungen vom 13.01.2011 überprüft.
Darunter befanden sich u.a. auch vier an eine amtsf. Stadträtin gerichtete Rechnungen, die aus Verfügungsmitteln bezahlt worden sind.
Primär war festzuhalten, dass die vier überprüften, dem Grunde nach
rechtfertigbaren Ausgaben, über die richtigen – für derartige Aufwendungen vorgesehene – Voranschlagsposten abgewickelt worden sind.
Im Zusammenhang mit der belegmäßigen Behandlung bemängelte die
Kontrollabteilung allerdings, dass
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Zl. KA-02937/2011
in drei Fällen der angebotene Skonto nicht lukriert worden ist,
in drei Fällen der Grundsatz der Jährlichkeit außer Acht gelassen worden ist, indem Rechnungen aus dem Vorjahr zu Lasten
des Haushaltsjahres 2011 eingewiesen worden sind und
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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