Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf

- S.41

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in einem Fall der Verwendungszweck nicht erkennbar gewesen
ist.

Die Kontrollabteilung verkannte nicht, dass es sich in den hier angesprochenen Fällen um geringe Skontobeträge handelt, empfahl zu dieser Belegkontrolle jedoch aus prinzipiellen Gründen, künftig in jedem
Fall die von Lieferanten angebotenen Skonti als Zahlungserleichterungen anzunehmen sowie darauf Bedacht zu nehmen, dass eine periodengerechte Erfassung und Verbuchung von Aufwendungen gewährleistet ist. Darüber hinaus sollten aus Gründen der Transparenz auf
allen Ausgabenbelegen sowohl der Verwendungszweck als auch
der/die Empfänger/in vermerkt sein.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren bestätigte der Leiter des Büros
der Bürgermeisterin, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Büros sämtlicher amtsführenden Stadtsenatsmitglieder angehalten worden sind, die von Lieferanten angebotenen Skonti ausnahmslos in Abzug zu bringen und eine periodengerechte Erfassung und Verbuchung
von Aufwendungen vorzunehmen. Auch die buchende Sachbearbeiterin sei auf die unterlassenen Skontoabzüge angesprochen, auf die periodengerechte Erfassung der Rechnungen hingewiesen und erneut
gebeten worden, aus Gründen der Transparenz auf allen Ausgabenbelegen sowohl den Verwendungszweck als auch den/die Empfänger/in
zu vermerken.
Periodengerechte
Rechnungslegung

Die Prüfung einer Auszahlungsanordnung im Zusammenhang mit der
Zahlung von Reisekosten für zwei Schüler aus Krakau für den Aufenthalt in der Villa Blanka hat ergeben, dass die beigelegten Belege für die
Zugtickets (Gültigkeit 09.01. bis 18.02.2011) nicht dem laufenden
Rechnungsjahr 2011 zugebucht, sondern noch zu Lasten des Rechnungsjahres 2010 zur Anweisung gebracht worden sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig der periodengerechten Rechnungslegung sowie Erfassung und Verbuchung von Aufwendungen
erhöhtes Augenmerk zuzuwenden, was lt. Stellungnahme des Büros
der Bürgermeisterin auch zugesichert worden ist.

Vertretungsstunden
in Ganztagesschulen

Im Zuge der laufenden Gebarungsüberwachung hat die Kontrollabteilung an Privatpersonen getätigte Honorarzahlungen für die in Vertretung übernommene Betreuung von Schulkindern in Tagesheimschulen
überprüft. Dabei wurde der Inhalt der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Werkverträge bemängelt. Die Kontrollabteilung gab zu
Bedenken, dass die gegenständlichen Auftragsverhältnisse die typischen Merkmale eines (freien) Dienstverhältnisses aufweisen, da die
Komponenten der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit gegenüber jenen persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit deutlich überwiegen. Wenn auch die mit den Auftragnehmern abgeschlossenen Verträge als „Werkverträge“ tituliert worden sind, lässt deren
inhaltliche Gestaltung jedenfalls auf ein versicherungspflichtiges (allenfalls geringfügiges) Beschäftigungsverhältnis schließen.
Im Hinblick auf die daraus resultierenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen empfahl die Kontrollabteilung, die derzeit gehandhabte Vorgangsweise zu überdenken. Was die Höhe der für
die zu erbringenden Tätigkeiten gewährten Stundentarife – diese wurden laut erhaltener Auskunft seinerzeit mit der Personalvertretung der

Zl. KA-02937/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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