Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf

- S.43

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cherheit angeregt, um eine Fertigung der Abgangsdeckungsvereinbarung durch die Vertragsparteien bemüht zu sein.
Diesbezüglich wurde in der Stellungnahme mitgeteilt, dass sich an der
Fertigung der Abgangsdeckungsvereinbarung auch der Tiroler Gemeindeverband beteiligen müsse.
Rechnungslegung des
Leistungserbringers

Im Zuge der Prüfung einer Rechnung für drei Musiker für die musikalische Umrahmung einer Ausstellungseröffnung ist der Kontrollabteilung
aufgefallen, dass das Honorar für die Musiker vom Referenten der
städt. Musikschule selbst auf seinen Namen gestellt worden ist. Dazu
informierte der Referent die Kontrollabteilung, dass dies auf Bitten der
drei Musiker so gehandhabt worden sei und er den Betrag anschließend zu gleichen Teilen an die Musiker überwiesen habe. Die jeweiligen Empfangsbestätigungen wurden der Kontrollabteilung in Kopie
übermittelt.
Die Kontrollabteilung vertrat die Ansicht, dass der Erbringer einer Leistung auch die Rechnungslegung zu übernehmen hat und empfahl, zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen die betreffenden Auftragnehmer
anzuhalten, ihre Entgeltforderungen in eigenem Namen geltend zu machen.
Im Anhörungsverfahren dazu wurde mitgeteilt, dass die Rechnungenkünftig, so wie bisher immer üblich, auf den musikalisch Verantwortlichen bzw. Ensembleleiter ausgestellt werden.

Verbuchung von Freiwilligem Sozialaufwand

Der geprüfte Beleg im Zusammenhang mit einer Getränkekonsumation
anlässlich einer Hortleiterbesprechung wurde zu Lasten der
Vp. 1/250000-430000 - Schülerhorte Lebensmittel verbucht. Der zuständige Sachbearbeiter wurde von der Kontrollabteilung darüber informiert, dass es sich dabei definitiv um einen Freiwilligen Sozialaufwand handelt und diese Ausgaben über die dafür vorgesehende Vp.
der Abteilungsleitung V abzuwickeln sind bzw. gewesen wären.
Der Sachbearbeiter hatte eine umgehende Berichtigung zugesichert
und in weiterer Folge der Kontrollabteilung die entsprechend korrigierten Auszahlungsanordnungen übermittelt.

Werkvertragsleistung

Bei der Überprüfung einer Auszahlungsanordnung des Amtes für Kultur
betreffend die Abgeltung einer Werkvertragsleistung hat die Kontrollabteilung bemängelt, dass die Leistung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet worden ist, obwohl im diesbezüglichen – dem Auftrag zugrunde liegenden – Werkvertrag, unabhängig von der benötigten
Zeitkomponente, eine Pauschalhonorierung vorgesehen war. Diese
Vorgangsweise entsprach nicht der inhaltlichen Gestaltung des Werkvertrages und bewirkte letztlich eine um rd. 46 % höhere Vergütung der
vereinbarten Leistung.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass
es sich im Gegenstandsfall um die Aufarbeitung von Briefköpfen aus
mehreren Ankäufen gehandelt habe. Da die Werkvertragsnehmerin
bereits in die Materie eingearbeitet gewesen sei, wären die nachträglich noch zugekauften Briefköpfe gleich an sie zur Aufnahme weitergegeben worden. Dies habe den Vorteil gehabt, dass die teilweise nur

Zl. KA-02937/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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