Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.102
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Im Anhörungsverfahren berichtete die TFG, dass der Zahlungseingang noch im
Dezember 2016 erfolgt sei. Belegmäßig wurde die Zahlung des Restkaufpreises
gegenüber der Kontrollabteilung anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau
nachgewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Gst. Nr. 2119 und 2120/2 (beide EZ 1849) in KG 81111 Hötting befanden sich
zu 2/3 im ideellen Miteigentum der TFG; der weitere 1/3 Anteil der Liegenschaft
stand im Eigentum einer Privatperson.
Mit Kaufvertrag vom 22.01.2015 wurde das Gst. Nr. 2119 im Ausmaß von 41 m²
zur Gänze und der nördliche Teil des Gst. Nr. 2120/2 im Ausmaß von 158 m² (Gesamtgrundstücksfläche 426 m²) von der TFG und der Privatperson an die IVB für
die Realisierung des Regional- und Straßenbahnprojektes verkauft. Die ideellen
Miteigentumsanteile an diesen beiden Grundstücken erwarb die TFG in den Jahren 2004 und 2005.
Von der TFG wurde für diese Grundstückstransaktion ein Buchgewinn in Höhe von
€ 11.396,21 errechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2015
abgebildet. Bei der Ermittlung des Buchgewinnes ging die TFG offenbar davon
aus, dass die Gesamtfläche des Grundstückes Nr. 2120/2 veräußert worden ist.
Die Kontrollabteilung machte jedoch darauf aufmerksam, dass gemäß Kaufvertrag
lediglich eine (nördliche) Teilfläche des Grundstückes zum Verkauf gelangt ist. Die
südlich gelegene Restfläche des Grundstückes im Ausmaß von 268 m² verblieb im
ideellen Miteigentum der TFG und der Privatperson. Der bei der TFG verbliebene
Buchwert ihrer Miteigentumsanteile belief sich auf € 6.238,81. Der von der TFG im
Jahresabschluss 2015 abgebildete Buchgewinn dieser Liegenschaftstransaktion
war nach Einschätzung der Kontrollabteilung um diesen Betrag zu niedrig ausgewiesen worden. Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, diese Angelegenheit
zu überprüfen und im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 eine entsprechende Korrektur (Ausweis Anlagevermögen bzw. zu niedriger Buchgewinn im
Jahr 2015) vorzunehmen.
In ihrer seinerzeitigen Stellungnahme bestätigte die TFG, dass die Korrektur im
Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 durchgeführt worden sei. Anlässlich der Follow up – Einschau 2017 wurde gegenüber der Kontrollabteilung der
diesbezügliche Nachweis erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6.3 Bericht über die stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Tierschutzvereines für Tirol 1881
(Bericht vom 31.05.2017)
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Bezug nehmend auf die gemäß § 30 Abs. 2 TSchG dem Land Tirol auferlegte
Verpflichtung, die vom Verwahrer zu erbringenden Leistungen sowie das dafür zu
entrichtende Entgelt vertraglich zu regeln, stellte die Kontrollabteilung fest, dass
das Land Tirol mit dem TfT für den Zeitraum von 01.01.2007 bis 31.12.2014 jährliche Förderungsverträge abgeschlossen hat. Betreffend die Wirtschaftsjahre 2015
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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