Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf

- S.53

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Einzelkosten

Dabei waren ausgabenseitig alle Aufwendungen zu berücksichtigen,
die dem Kostenträger Fundservice direkt zugerechnet werden konnten.
Die Kontrollabteilung hat die Überleitung der (Ist-)Daten aus der Buchhaltung in einigen Fällen geprüft und im Rahmen dieser Stichprobe
keinen Grund für eine Beanstandung festgestellt.

Gemeinkosten

Die Gemeinkosten wurden mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln auf den
Kostenträger Fundservice prozentuell umgelegt. In diesem Zusammenhang sind der Kontrollabteilung einerseits die in den Jahren 2008
und 2009 im Zuge der Umlage verwendeten Verteilungsschlüssel
nachgewiesen worden. Anderseits ist die Höhe der geleisteten Umlagen geprüft und die rechnerische Richtigkeit des Umlageverfahrens
festgestellt worden.

Kostenträgererfolg
ohne Overheadkosten

Wie der Ermittlung des Kostenträgererfolges (ohne Overheadkosten)
zu entnehmen war, bedeutete für die Stadt Innsbruck die im Jahr 2003
erfolgte Übertragung der fundrechtlichen Vollzugsaufgaben eine finanzielle Mehrbelastung von rd. € 91,8 Tsd. im Jahr 2008, von rd. €96,2
Tsd. im Jahr 2009 und von vorläufig rd. € 100,8 Tsd. im Jahr 2010.

Kostenträgererfolg
inkl. Overheadkosten

Unter Berücksichtigung der städtischen Overheadkosten war im Jahr
2009 eine negative Steigerung des Kostenträgererfolges des Produktes Fundservice zu verzeichnen. Betrug der Kostenträgererfolg (inkl.
Overheadkosten) im Jahr 2008 noch rd. € -113,8 Tsd., so erhöhte sich
dieser im Jahr 2009 um € -4,7 Tsd. auf rd. € -118,5 Tsd.

Gesamtdeckungsgrad
ohne Overheadkosten

Der Gesamtkostendeckungsgrad (ohne Overheadkosten) stieg im Jahr
2009 gegenüber dem Vorjahr um 0,63 % auf 8,06 %. Im Jahr 2010
verringerte sich dieser auf 6,39 %.

Personalkosten

Der größte Kostenverursacher sind, wie bereits erwähnt, die Personalkosten mit einem Anteil von 81,47 % im Jahr 2008, von 82,80 % im
Jahr 2009 und einem Anteil von 83,16 % im Jahr 2010 an den Gesamtkosten (ohne Overheadkosten). Eine stichprobenartige Überprüfung der dem Kostenträger „Fundservice“ zugeordneten Personalkosten hat deren Richtigkeit bestätigt.

Betriebskosten Fundbüro

Im Zusammenhang mit den das Fundbüro betreffenden Betriebskosten
hielt die Kontrollabteilung wiederholend fest, dass aufgrund der Kompensation der Forderungen mit den Verbindlichkeiten aus sämtlichen
Betriebskostenabrechnungen städtischer Räumlichkeiten die Nachzahlungen nicht als Kosten erfasst und dem Produkt Fundservice zugeschlagen worden sind.

Empfehlung
Erfassung Betriebskosten

Aus Gründen der Kostenwahrheit und –transparenz sowie im Sinne
einer Vollkostenrechnung hat die Kontrollabteilung daher empfohlen,
Überlegungen dahingehend anzustellen, sämtliche Kosten zeitnah in
der Kostenrechnung zu erfassen und den entsprechenden Kostenträgern zuzuordnen.

Stellungnahme
Empfehlung
Betriebskosten

Hierzu hat die MA IV im Rahmen ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass
die Möglichkeiten einer zeitnahen produktorientierten Zuordnung der
Betriebskosten in das Arbeitsprogramm der im Jänner 2011 eingesetzten Arbeitsgruppe zur Evaluierung und Neukonzeption der KORE aufgenommen worden sind.

Zl. KA-03442/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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