Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf
- S.31
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-02036/2010
BERICHT ÜBER DIE EINSCHAU
IN DIE GESTION DER WOHNUNGSMIETEN
BEI DER INNSBRUCKER IMMOBILIEN GMBH & CO KG
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Einschau in die Gestion der
Wohnungsmieten bei der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG vom
31.5.2010 eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 8.6.2010
dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 31.5.2010, Zl. KA-02036/2010,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat
oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsauftrag
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. c IStR u.a. beauftragt,
die Gebarung jener Unternehmungen zu prüfen, an denen die Stadtgemeinde Innsbruck allein oder auch gemeinsam mit anderen prüfpflichtigen Rechtsträgern mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt
ist. In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Kontrollabteilung eine Einschau in die Gestion der Wohnungsmieten bei der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (folgend auch kurz IIG & Co KG
genannt) durchgeführt. Abgesehen von der angesprochenen Bestimmung im IStR ist die Prüfkompetenz der städt. Kontrollabteilung auch
im Gesellschaftsvertrag verankert.
Prüfgegenstand
Den Schwerpunkt der Prüfung bildeten sämtliche Facetten der
(Haupt)Mietzinsbildung für Wohnungen, welche die IIG & Co KG im
Rahmen der Vermietung ihrer Bestandsobjekte tangieren. Im Zuge der
Einschau wurden stichprobenartig diverse Mietenberechnungen verifiziert und in die einschlägigen Unterlagen Einsicht genommen. Dies erfolgte entweder anhand willkürlich ausgesuchter Mietobjekte oder auf
der Grundlage von Auffälligkeiten, welche sich bei einer Plausibilitätsprüfung von zur Verfügung gestandenen Auswertungen ergeben haben.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
Die IIG & Co KG hielt eingangs ihrer abgegebenen Stellungnahme fest,
dass der Bericht der Kontrollabteilung zum Anlass genommen wird
(und auch bereits vor Beginn der Prüfung beabsichtigt war), sämtliche
Zl. KA-02036/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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