Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf

- S.33

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Nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossene Mietverträge über Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen
Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten sind von der Anwendung
des MRG zur Gänze ausgenommen.
Der wesentliche Unterschied zwischen den drei Segmenten des Mietrechtes besteht darin, dass zugunsten der Mieter


im Vollanwendungsbereich des MRG ein Preisschutz und ein Beendigungs- bzw. Kündigungsschutz,



im Teilanwendungsbereich des MRG nur der Beendigungs- bzw.
Kündigungsschutz und im



Vollausnahmebereich des MRG weder ein spezieller gesetzlicher
Preisschutz noch ein spezieller Beendigungs- bzw. Kündigungsschutz

besteht.
3 Mietzinsarten
3.1 Allgemeines
Mietzins

Der Mietzins ist jenes Entgelt, welches ein Mieter für die Überlassung
des Mietgegenstandes zu entrichten hat. Der Mietzins für Hauptmietwohnungen besteht aus dem Hauptmietzins, den Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und der USt.
Für die Beurteilung der Frage, welcher (Haupt-)Mietzins bei einem bestimmten Mietverhältnis zulässig ist, ist grundsätzlich der Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses maßgebend. Die jeweils vereinbarte Miete muss
den zu diesem Zeitpunkt geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Die Mietzinsbildung bei der IIG & Co KG erfolgt i.d.R. nach dem MRG
bzw. wenn es sich um geförderte Wohnungen handelt, unter Beachtung der in den Förderungsgesetzen vorgesehenen Mietzinsbeschränkungen. Im Rahmen der von der Kontrollabteilung gezogenen Stichproben kamen fünf Hauptmietzinstypen zur Anwendung.

Wohnungsbestand
IIG & Co KG
per 1.1.2010

Aus den im Zuge der Prüfung zur Verfügung gestellten Auswertungen
errechnete die Kontrollabteilung per 1.1.2010 einen Wohnungsbestand
von insgesamt 5.816 Wohnungen, wovon 5.549 vermietet und 267 leer
stehend waren.
Eine Aufteilung der per 1.1.2010 aktiven Wohnungsmietverhältnisse
nach den jeweiligen Mietzinstypen ergab, dass dabei

Zl. KA-02036/2010



ca. 23 % auf Mietzinse nach § 45 MRG,



ca. 24 % auf Kategoriemietzinse,
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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