Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.109
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Vom TfT wurde in seiner Stellungnahme berichtet, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung bereits für das Jahr 2017 entsprochen worden sei.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2017 übermittelte der Obmann des
TfT sowohl für das Jahr 2017 als auch für das Jahr 2018 jeweils einen Wirtschaftsplan und einen Investitions- bzw. Instandhaltungsplan. Diese Instrumentarien wurden vom Vorstand des Tierschutzvereines für Tirol 1881 in seinen Sitzungen vom 23.02.2017 bzw. 31.01.2018 beschlossen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Mitglieder des Vorstands führen die laufenden Geschäfte im Rahmen der
ihnen zugewiesenen Aufgabenbereiche und vertreten nach außen den Tierschutzverein für Tirol 1881 jeweils alleine (Einzelvertretungsbefugnis). Eine Geschäftsordnung für den Vorstand, wie sie in den vom 11.03.2014 beschlossenen Vereinsstatuten normiert ist, war bis zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung noch
nicht beschlossen bzw. in Kraft gesetzt worden.
Die Kontrollabteilung empfahl dem zuständigen organschaftlichen Organ des TfT,
dieser statutengemäßen Verpflichtung umgehend nachzukommen und eine dementsprechende Geschäftsordnung, in welcher die Aufgaben und Kompetenzen der
einzelnen Mitglieder des Vorstandes klar und umfassend festgelegt und präzisiert
werden, zu installieren.
Dazu teilte der TfT mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig entsprochen werde.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Prüfung 2017 berichtete der betreffende
Obmann, dass die diesbezügliche Geschäftsordnung in der 19. Vorstandssitzung
vom 16.11.2017 beschlossen und mit diesem Datum in Kraft getreten ist. Als
Nachweis wurde der Kontrollabteilung die gesamte Geschäftsordnung für den Vorstand des Tierschutzvereins für Tirol 1881 übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung des „Ausschusses“ und
einer statutenkonformen Beschlussfassung durch die Mitglieder war der Kontrollabteilung für den Prüfzeitraum nicht möglich, da es laut Auskunft des Obmannes des TfT keine schriftlichen Aufzeichnungen der jeweiligen Sitzungen des Ausschusses gibt. Für die Kontrollabteilung ist es sehr befremdlich, dass weder der
Inhalt der Sitzungen des Ausschusses noch deren Beschlüsse in einem Protokoll
niedergeschrieben und unterfertigt wurden und somit kein rechtsgebundener
Nachweis der getroffenen Beschlüsse, Entscheidungen und Aussagen des Ausschusses vorliegt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher für die Zukunft, bei allen offiziellen Versammlungen und Zusammenkünften, insbesondere bei den Sitzungen des Ausschusses,
ein Protokoll, das zumindest die wichtigsten Passagen der Sitzung und die Be-
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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