Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf
- S.59
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Nachweis gegeben war, ersuchte die Kontrollabteilung um Mitteilung,
ob zumindest interne Aufzeichnungen (z.B. Excel-Tabelle o.ä.) über die
Zusammensetzung dieses Betrages existieren. Als Reaktion darauf stellte der Leiter des Büros der Bürgermeisterin der Kontrollabteilung eine
interne Aufstellung zur Verfügung, die über die Verwendung des Restbetrages der Verfügungsmittel der Frau Bürgermeisterin aus dem Jahr
2008 Aufschluss gab.
Zur Chronologie der Abwicklung der Zahlungen 2008/2009 ersuchte die
Kontrollabteilung um ergänzende Aufklärung, warum dieser Betrag in
der Höhe von € 15.279,96 erst im Juni 2009 angefordert worden ist,
obwohl die im Zuge dieser Belegprüfung als Nachweis vorgelegte interne Aufstellung gem. handschriftlichem Vermerk offenbar bereits am
14.01.2009 erstellt worden ist. Dieser lange Zeitraum resultierte lt. den
Erklärungen des Büroleiters der Frau Bürgermeisterin aus dem Umstand, dass die interne Aufstellung versehentlich in einem falschen Ordner abgelegt worden sei.
In der Stellungnahme zum gesamten Sachverhalt bestätigte der Leiter
des Büros der Bürgermeisterin, dass die Abfolge der geschilderten Buchungsvorgänge von der Kontrollabteilung richtig dargestellt worden
sind. Darüber hinaus teilte er mit, dass sich die zeitliche Verzögerung
auch dadurch ergeben habe, dass die (damalige) Bürgermeisterin über
einen längeren Zeitraum sehr intensiv nach den entsprechenden Belegen in ihrem Büro und in ihrer Privatwohnung gesucht hatte. Zudem
sei es richtig, dass der Betrag von € 15.279,96 in bar ausbezahlt worden ist, da die (damalige) Bürgermeisterin sich zwar erinnert und den
Mitarbeitern im Büro der Bürgermeisterin auch angesagt hatte, an wen
welche Beträge gegangen sind; Belege und Aufzeichnungen seien allerdings leider in Verstoß geraten bzw. falsch abgelegt worden. Darüber hinaus könne seitens des Büros der Bürgermeisterin nichts mehr
hinzugefügt werden.
Periodengerechte Erfassung und Verbuchung
von Rechnungen
Im Zuge einer Belegprüfung wurde eine Rechnung der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH für Terminal-Instandhaltungsarbeiten überprüft. Die Faktura der IVB datiert vom
31.12.2009 und betrifft den Leistungszeitraum Jänner bis Dezember
2009.
Die Kontrollabteilung beanstandete, dass die gesamte Rechnung zu
Lasten des Haushaltsjahres 2010 abgewickelt wurde, obwohl sämtliche
Leistungen im Jahr 2009 erbracht worden sind. Lt. Auskunft des Amtsvorstandes für Straßenbetrieb wäre eine Begleichung im Jahr 2009
nicht mehr möglich gewesen, da die Rechnung der IVB erst Anfang
Feber im Amt eingelangt sei.
Die Kontrollabteilung empfahl, mit der IVB das Einvernehmen dahingehend herzustellen, dass künftig die Rechnungen bei der Stadt Innsbruck so zeitgerecht eintreffen, dass eine periodengerechte Erfassung
und Verbuchung gesichert ist. In der Stellungnahme wurde vom betreffenden Amt mitgeteilt, dass mit der IVB vereinbart worden sei, dass
zukünftig die Rechnung für die Terminalreinigung bis spätestens
Zl. KA-02127/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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