Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf
- S.61
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Periodengerechte Abrechnung
Anlässlich der Überprüfung einer Rechnung betreffend die von einem
Verkehrsunternehmen in Rechnung gestellten Wochenpauschalentgelte
für die Beförderung von Schülern einer VS hat die Kontrollabteilung
festgestellt, das der Auszahlungsvorgang zu Lasten des Haushaltsjahres 2010 abgewickelt worden ist, obwohl die Leistung im Zeitraum November und Dezember 2009 erbracht worden ist. Die Kontrollabteilung
wies in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Verfügung der
Frau Bürgermeisterin zum Rechnungsabschluss 2009 hin und empfahl,
der periodengerechten Erfassung und Abrechnung von Aufwendungen
ein erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die geprüfte Dienststelle
mitgeteilt, dass aufgrund von unerwartet hohen Instandhaltungskosten
bei Schulen im Rechnungsjahr 2009 die Deckungsklasse des Amtes
derart beansprucht worden wäre, dass es zu dieser nicht periodenreinen Auszahlung zu Lasten des Haushaltsjahres 2010 gekommen sei,
obwohl die Leistung im Rechnungsjahr 2009 erbracht worden ist. Die
Mitarbeiter des Amtes seien aber im Rahmen der letzten Dienstbesprechung wiederholt angewiesen worden, der periodenreinen Erfassung
und Verbuchung ein besonderes Augenmerk zu schenken.
Empfängerkreis von
Innenstadtmünzen –
periodengerechte Abrechnung
Bei der Überprüfung einer Rechnung betreffend den Ankauf von Innenstadtmünzen für Mitarbeiter hat die Kontrollabteilung bemängelt, dass
der (die) Empfänger der Münzen aus den Abrechnungsunterlagen nicht
ersichtlich war(en). Aus diesem Anlass hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Belegabwicklung in ähnlich gelagerten Fällen künftig so zu
gestalten, dass aus den Fakturen der Empfängerkreis unmittelbar zu
erkennen ist, was von der für die belegmäßge Abwicklung der Auszahlungsanordnung verantwortlichen Mitarbeiterin zur Kenntnis genommen
worden ist.
Weiters wurde festgestellt, dass der Auszahlungsvorgang zu Lasten des
Haushaltsjahres 2010 abgewickelt worden ist, obwohl der Kaufbeleg
von Dezember 2009 stammte. Die Kontrollabteilung wies auf die Verfügung der Frau Bürgermeisterin zum Rechnungsabschluss 2009 hin und
empfahl, die periodengerechte Erfassung und Abrechnung von Aufwendungen zu beachten.
Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass der Empfehlung der
Kontrollabteilung zur periodengerechten Erfassung und Verbuchung
von Aufwendungen sowie der Befolgung der einschlägigen Verfügungen über den Vermerk des Kreises der Empfängerinnen und/oder Empfänger nach Rücksprache des zuständigen Referenten mit der geprüften Dienststelle nachgekommen werde.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Im Zeitraum zwischen 1.1.2010 und 31.3.2010 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an einer Haftbrieffreigabe mit. Die Haftbriefsumme
belief sich dabei auf rd. € 18.600,00 und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von rd. € 515.250,00. Bei der Amtshandlung an Ort und Stelle
wurde gleichzeitig die Gelegenheit wahrgenommen, bestehende städt.
Zl. KA-02127/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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