Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17112011.pdf

- S.11

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Anhörungsverfahren

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind schriftliche Stellungnahmen
zu den Bemerkungen, Feststellungen und Empfehlungen der Kontrollabteilung eingeholt worden.
3 Ordentlicher Haushalt

Voranschlag und Jahresrechnung 2010 –
Fristeneinhaltung

Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2010
erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine Einwendungen erhoben worden.

Infrastrukturausgaben

Der Voranschlag 2010 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen
Betrag in Höhe von € 3,214 Mio. für laufende Maßnahmen der Infr astruktur vor. Davon wurden insgesamt € 13,0 Tsd. als Bedeckung für
andere Ansätze herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein
Voranschlag in Höhe von € 3,201 Mio. zur Verfügung stand. Dieser
Voranschlag verteilte sich auf 79 Planansätze bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 2,961 Mio. Somit ergab sich im Ber eich der laufenden Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2010 ein effektives
Sparvolumen in Höhe von € 0,240 Mio.

Sollüberschuss

Die für 2010 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 277,948 Mio.
erhöhten sich im Rahmen der Jahresrechnung um 5,9 % auf
€ 294,330 Mio. An Ausgaben waren 284,316

Mio. vorgesehen; sie
nahmen mit einem Wert von € 294,238 Mio. um 3,5 % zu. Der prälim inierte Zuschussbedarf von € 6,367 Mio. konnte somit in einen Sol lüberschuss von € 91,7 Tsd. umgekehrt werden.

Vergleich VoranschlagRechnung – Anhebung
der Wertgrenzen

Der Gemeinderat hat am 26.02.2009 das Ausmaß der gemäß § 5 Abs.
1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben neu festgelegt. Demnach
sind Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge
und dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn
die Abweichung mehr als 10 % des Ansatzes und mindestens
€ 15.000,00 beträgt. Für Voranschlagsposten der Sammelnachweise
gelten diese Wertgrenzen in Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.

Feststellungen,
Empfehlungen

Bei der stichprobenweisen Einsicht in die vorliegenden Begründungen
für das Jahr 2010 hat die Kontrollabteilung einige Feststellungen bzw.
Empfehlungen betreffend die nachfolgend angeführten Voranschlagsposten getroffen:






Zl. KA-05871/2011

Volksschulen / Reinigungsmittel
Stadtarchiv / Betriebsausstattung
Stadtarchiv / Entgelte für sonstige Leistungen
Gemeindestraßen / Entgelte für sonstige Leist. Tiefbau
Fremdenverkehrsförderung / Entgelte für sonstige Leist. Tourismusförderung

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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