Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17112011.pdf
- S.25
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Bedeckung der
Ausgaben des
AO-Haushaltes 2010
Zur Bedeckung der Ausgaben des AO-Haushaltes 2010 waren keine
Fremdmittel notwendig, die Finanzierung der Projekte des AO-Haushaltes 2010 in der Höhe von € 51,05 Mio. erfolgte ausschlie ßlich aus
Eigenmitteln.
5 Kassenlage
Kassengebarung,
Kassenbestand
Die Kassengebarung für das Rechnungsjahr 2010 wurde mit
28.02.2011, somit fristgerecht im Sinne des IStR 1975, abgeschlossen.
Eine Zusammenführung der Kassenbestände zum Abschlusstag
28.02.2011 zeigte die Übereinstimmung zwischen der Summe der
schließlichen Kassenbestände laut Sachbuchführung und der von der
Stadtkassa tatsächlich ermittelten Geldbestände.
Prüfung Stadtkassa
Darüber hinaus führte die Kontrollabteilung am 06.09.2011 eine unvermutete Revision der Stadtkassa durch. Der Kasseniststand stimmte
mit dem Kassensollstand überein. Eine diesbezügliche Niederschrift
wurde der Frau Bürgermeisterin am 08.09.2011 unter der Geschäftszahl KA-08640/2011 übermittelt.
Gewidmetes
Bankguthaben –
Stipendienstiftung –
Empfehlung
Im Kassenbestand enthalten ist ein auf einem Bankkonto ausgewiesenes Guthaben, welches per 06.09.2011 € 1.165,08 betrug. Die einzigen
Kontobewegungen beziehen sich seit Jahren auf die anfallenden Zinsgutschriften, wodurch sich der Kontostand laufend geringfügig erhöht.
Durch den Kontohinweis auf eine „Stiftung“ wird eine konkrete Widmung angedeutet. Recherchen der Kontrollabteilung ergaben, dass
dem Stadtmagistrat Innsbruck von einer im Jahr 1860 verstorbenen
Person im Rahmen einer „Stipendienstiftung“ Geldmittel (seinerzeit
noch in Form von Gulden bzw. Kronen) hinterlassen worden sind, deren Zinserträgnisse zur Unterstützung der Ausbildung oder Erziehung
von Innsbrucker Jugendlichen Verwendung finden sollten. Eine Erfüllung des im Stiftbrief aus dem Jahr 1914 genannten Stiftungszwecks
konnte, soweit es für die Kontrollabteilung noch aufklärbar war, offensichtlich in Ermangelung ausreichender Geldmittel in der Vergangenheit nicht erfolgen. Nachdem das vorhandene Stiftungsvermögen zur
Erfüllung des vorgesehenen Stiftungszwecks nicht ausreicht, empfahl
die Kontrollabteilung, nach rechtlicher Abklärung über die weitere Vorgangsweise betreffend dieses in der Form eines Kontoguthabens bestehenden Stiftungsvermögens zu befinden.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sagte im Anhörungsverfahren zu, in Zusammenarbeit mit der MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten eine allfällige Auflösung der Stiftung zu überprüfen.
6 (Kennzahlen-)Analyse Rechnungsquerschnitt 2010
Allgemeines zum
Rechnungsquerschnitt
Zl. KA-05871/2011
Der Rechnungsquerschnitt gemäß Anlage 5b der VRV i.d.F. BGBl. II
Nr. 118/2007 gibt in verdichteter Form den Rechnungsabschluss wieder. Die jeweilige Bezeichnung als „Querschnitt“ basiert auf dem Umstand, dass dieser sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Ordentlichen und des Außerordentlichen Haushalts ausgehend von festgelegten Einnahmen- und Ausgabenarten über alle Ansätze der funktionellen
Gliederung in einem Betrag abbildet.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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