Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-18112010.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 8 . 1 1 . 2 0 1 0

Von diesem in § 2a bezeichneten
Gebiet (Anlage 1) sind Hunde mit
lizenziertem Hundeführerschein
ausgenommen.
Mag. Kogler und Psaier, beide e. h.

1.

I Präs. 145e/2007
B 174 Innsbrucker Straße,
Busbucht Burgenlandstraße/
Dr.-Glatz-Straße, Übereinkommen zum Grunderwerb außerhalb des Enteignungsverfahrens

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.10.2010:
Die anlässlich der Straßenbauverhandlung
am 16.9.2010 für die B 174 Innsbrucker
Straße, km 1.610, Busbucht Burgenlandstraße/Dr.-Glatz-Straße, abgeschlossene
Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck, der Landesstraßenverwaltung und Johann Bernauer, vertreten
durch RA Dr. Kurt Bayr, wird genehmigt.

Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ und
2 RUDI; 10 Stimmen):
Der Zusatzantrag von GR Mag. Kogler
und Mitunterzeichner wird angenommen.

3.

IV 12078/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum Einbau eines Liftes
in der Wohnhausanlage Roseggerstraße Nr. 7 bis Nr. 17 aufzunehmendes Darlehen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010:

2.

I Präs. 546e/2009
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Verordnung über den
Leinenzwang für Hunde im Bereich der Landeshauptstadt
Innsbruck geändert wird

Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
8 SPÖ, 2 RUDI und GR Haager;
19 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010:
Vorliegender Entwurf einer Verordnung,
mit der die Verordnung über den Leinenzwang für Hunde im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird
laut vorliegendem Plan genehmigt.
Zusatzantrag von GR Mag. Kogler
zur Vorlage des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck vom …., mit
der die Verordnung über den Leinenzwang
für Hunde im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird
Artikel I § 2b

GR-Sitzung 18.11.2010

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Darlehens über
€ 880.062,-- (Zinssatz 0,350 %-Punkte
über dem 6-Monats-EURIBOR ohne
Rundung mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zwölf Jahre, Rückzahlung in
24 Halbjahresraten), das die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) bei der
Hypo Tirol Bank AG zur Finanzierung zum
Einbau eines Liftes in der Wohnhausanlage Roseggerstraße Nr. 7 bis Nr. 17,
aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.