Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-18112010.pdf

- S.2

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-18112010.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-2-

4.

IV 12193/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Wohnungseigentumsgemeinschaft
Roseggerstraße Nrn. 3/5, vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG),
zum Einbau eines Liftes im
Wohnungseigentumsobjekt Roseggerstraße Nrn. 3/5 aufzunehmendes Darlehen

GesmbH und der Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GesmbH zu.
2.

Falls die Innsbrucker Nordkettenbahnen (INKB) GesmbH für den Zukauf
der zusätzlichen Betriebszeiten der
Jahre 2012 und 2013 nicht das finanzielle Auslangen findet, leistet die
Stadtgemeinde Innsbruck einen Zuschuss bis maximal € 200.000,--.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck spricht
sich für die Integration der Hungerburgbahn in das IVB-Ticketsystem
laut dem im Amtsantrag beschriebenen Punkt 4. aus.

4.

Die Innsbrucker Nordkettenbahnen
(INKB) GesmbH und die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) werden ermächtigt, mit
der Innsbrucker Nordkettenbahnen
Betriebs GesmbH entsprechende
Verträge abzuschließen.

5.

die Mag.-Abt. IV, Finanzveraltung und
Wirtschaft, wird mit der finanziellen
Abwicklung des städtischen Zuschusses laut Punkt 2. des Beschlusses
beauftragt.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Darlehens über
€ 303.460,-- (Zinssatz 0,350 %-Punkte
über dem 6-Monats-EURIBOR ohne
Rundung mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zwölf Jahre, Rückzahlung in
24 Halbjahresraten), den die Wohnungseigentumsgemeinschaft Roseggerstraße
Nrn. 3/5, vertreten durch die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG), zur
Finanzierung zum Einbau eines Liftes im
Wohnungseigentumsobjekt Roseggerstraße Nrn. 3/5 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.

5.

IV 13657/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Zukauf von zusätzlichen Betriebszeiten der Innsbrucker
Nordkettenbahnen Betriebs
GesmbH und die Integration der
Hungerburgbahn in das IVBTicketsystem

Mehrheitsbeschluss (gegen 2 RUDI und
GR Haager; 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
der Erweiterung der Betriebszeiten
der Hungerburgbahn laut den im vorliegenden Amtsantrag beschriebenen
Punkten 1. bis 3. zwischen der Innsbrucker Nordkettenbahnen (INKB)

GR-Sitzung 18.11.2010

Zusatzantrag der SPÖ:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird beauftragt,
mit der Innsbrucker Nordkettenbahnen
(INKB) GesmbH bezüglich des Zukaufs
von zusätzlichen Betriebszeiten der
Hungerburgbahn eine Regelung zu finden,
welche die Reduzierung der Betriebszeiten von 19.30 Uhr auf 19.15 Uhr verhindert.
Grünbacher e.h.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ):
Der Zusatzantrag der SPÖ wird abgelehnt.