Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-18112010.pdf
- S.3
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6.
IV RA 1420/2008
Stadtgemeinde Innsbruck,
Verkauf einer Teilfläche des
städtischen Grundstückes
1601/2, vorgetragen in EZ 2990,
Grundbuch 81111 Hötting (Grünfläche südlich des verrohrten
Gießengerinnes), im Ausmaß
von zirka 409 m2 an die F42Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH für eine
Wohnbebauung mit überwiegend
Ein- und Zweizimmer-Wohnungen für Studenten und medizinisches Personal
GesmbH nimmt die Zugehörigkeit zur
Sicherheitszone Flughafen Innsbruck
hinsichtlich des Grundstückes 1601/2
zustimmend zur Kenntnis.
Hinsichtlich der Dienstbarkeit des
Betretens zur Ausübung der Fischerei
auf Grundstück 1601/2 für Grundstück 3758 in EZ 758 (C-LNr. 1) wird
die Stadtgemeinde Innsbruck eine
entsprechende Freistellungserklärung
beibringen.
5.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft und die F42-Errichtungs- und
Immobilien-Vermietungs GesmbH
kauft und übernimmt das städtische
Grundstück 1601/2, vorgetragen in
EZ 2990, Grundbuch 81111 Hötting
(Grünfläche südlich des verrohrten
Gießengerinnes), im Ausmaß von
zirka 409 m2, gemäß Teilungsplan
des Dipl.-Ing. Rudig vom 23.9.2010,
GZl. 4684/10, in ihr Eigentum.
Die Bewirtschaftung und Instandhaltung (inklusive Winterdienst) des gesamten Platzes (sohin inklusive der
Dienstbarkeitsfläche) übernimmt die
F42-Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH und wird hiefür
die Stadtgemeinde Innsbruck ein jährliches, wertgesichertes, Entgelt, welches in der nicht öffentlichen Sitzung
referiert wird, entrichten. Dieses Entgelt wird von der Stadt Innsbruck solange entrichtet, solange die Radwegverbindung als öffentliche Fläche
genutzt wird.
Das daraus neu gebildete Grundstück
1601/10 mit einer Restfläche von
52 m2 bleibt weiterhin im Eigentum
der Stadtgemeinde Innsbruck und
dient in weiterer Folge als Einmündung der neuen Radwegverbindung.
2.
Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert.
3.
Die F42-Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH wird das geplante Bauvorhaben auf Grundlage
des Projektes der Projektmappe des
Arch. Dipl.-Ing. Neuschmid, vom
6.10.2010, Zl. III 9481/2010, welche
auch dem Projektsicherungsvertrag
zugrunde liegt, einschließlich der dort
vorgesehenen Außenanlagen, ausführen.
4.
Der Verkauf erfolgt frei von bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen, insbesondere frei von Bestandsrechten. Die F42-Errichtungsund Immobilien-Vermietungs
GR-Sitzung 18.11.2010
Die F42-Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH räumt für sich
und ihre Rechtsnachfolger zugunsten
der Stadt Innsbruck und deren
Rechtsnachfolger die unentgeltliche
und immerwährende Dienstbarkeit
eines öffentlichen Radweges auf den
Grundstücken 1678/3 und 1684, beide KG 81111 Hötting, gemäß dem
Lageplan der Stadt Innsbruck, Tiefbau, vom 22.9.2010, Plan Nr. LP 001,
ein.
6.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kauf- und
Dienstbarkeitsvertrages, die Einholung der erforderlichen behördlichen
Genehmigungen und die grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes.
Die F42-Errichtungs- und ImmobilienVermietungs GesmbH trägt alle mit
dem Rechtsgeschäft verbundenen
öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr
sowie die Kosten der Beglaubigung.
Die Kosten einer allfälligen rechts-