Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-18112010.pdf
- S.16
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Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Anhörungsverfahren
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind schriftliche Stellungnahmen
zu den Bemerkungen, Feststellungen und Empfehlungen der Kontrollabteilung eingeholt worden.
3 Ordentlicher Haushalt
Voranschlag und Jahres- Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2009 errechnung 2009 –
folgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im InnsFristeneinhaltung
brucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Bud-
gets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine Einwendungen erhoben worden.
Infrastrukturausgaben
Der Voranschlag 2009 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen
Betrag in Höhe von € 5,856 Mio. für laufende Maßnahmen der Infrastruktur vor. Davon wurden insgesamt € 2,4 Tsd. als Bedeckung für
andere Ansätze herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein
Voranschlag in Höhe von € 5,854 Mio. zur Verfügung stand. Dieser
Voranschlag verteilte sich auf 106 Planansätze bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 5,157 Mio. Somit ergab sich im Bereich der laufenden Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2009 ein effektives
Sparvolumen in Höhe von € 0,697 Mio.
Sollüberschuss
Die für 2009 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 289,946 Mio.
verringerten sich im Rahmen der Jahresrechnung um 2,2 % auf
€ 283,532 Mio. An Ausgaben waren € 291,977 Mio. vorgesehen; sie
nahmen mit einem Wert von € 283,481 Mio. um 2,9 % ab. Der präliminierte Zuschussbedarf von € 2,031 Mio. konnte somit in einen Sollüberschuss von € 50,7 Tsd. umgekehrt werden.
Vergleich
Voranschlag/
Rechnung – Anhebung
der Wertgrenzen
Der Gemeinderat hat am 26.02.2009 das Ausmaß der gemäß § 15
Abs. 1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben neu festgelegt. Demnach
sind Unterschiede zwischen den Summen der vorgeschriebenen Beträge und den veranschlagten Beträgen dann zu erläutern, wenn die Abweichungen mehr als 10 % (vorher 5 %) des Ansatzes und mindestens
€ 15.000,00 (vorher € 7.267,00) betragen. Für Voranschlagsposten der
Sammelnachweise gelten diese Wertgrenzen in Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.
Zl. KA-08521/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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