Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-18112010.pdf
- S.29
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einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,00 unbedingt für jedes einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeeinnahmen bzw.
-ausgaben, aufgeteilt auf die angegebenen Jahre, zu ermitteln und
bekannt zu geben.
Die Kontrollabteilung hat bereits in ihren früheren Berichten diese Problematik erörtert und auch darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe
der Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben für die politische Entscheidung,
ob ein künftiges Projekt tatsächlich verwirklicht werden soll, eine wesentliche Grundlage darstellt. Eine ähnliche Feststellung hat auch der
Bundesrechnungshof in der Vergangenheit in der Weise getroffen, als
er darauf verwiesen hat, dass ohne Bekanntgabe dieser Beträge eine
wichtige Entscheidungsgrundlage fehlen würde.
Eine stichprobenartige Prüfung der einschlägigen Unterlagen für das
Jahr 2009 ergab, dass diese Auflage nicht in allen Fällen beachtet worden ist. Im Rahmen einer Besprechung in der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft argumentierte der zuständige Sachbearbeiter in dieser Angelegenheit gegenüber der Kontrollabteilung, dass
eventuelle Folgeeinnahmen und/oder -ausgaben mancher Projekte äußerst schwierig oder in Einzelfällen überhaupt nicht abschätzbar bzw.
zu quantifizieren seien. Dieser Argumentation konnte die Kontrollabteilung durchaus folgen, erinnerte in diesem Zusammenhang allerdings
auch an die von der MA IV jährlich verlautbarten Grundsätze für die
Erstellung eines Investitionsplanes. Dort wird nämlich regelmäßig (konkret im Prüfungsjahr für den Investitionsplan 2009 bis 2012 unter der
Geschäftszahl IV – 7958/2008 in Pkt. 2.4 – Folgeausgaben/Folgeeinnahmen) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „nur noch Projekte
in die Investitionsplanung aufgenommen werden, deren Finanz- und
Betriebsfolgekosten genau dargelegt“ sind.
Budget des
AO-Haushaltes 2009
Die abschließende Behandlung (zweite Lesung) des AO-Budgets für
2009 fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Subventionen am 11.11.2008 statt. Dabei wurden diverse Änderungen behandelt
und einer endgültigen Lösung zugeführt. Der überarbeitete Voranschlagsentwurf ist anschließend zur weiteren Behandlung und Genehmigung dem Gemeinderat zugewiesen und von diesem in seiner Sitzung am 12.12.2008 beschlossen worden. Das endgültige Budget im
AO-Haushalt 2009 sah Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von
€ 51,66 Mio. vor.
Die MA I hatte – wie auch in den vergangenen Jahren – keine Mittel für
den AO-Haushalt 2009 angemeldet, das AO-Budget 2009 wurde nur im
Rahmen der MA II, III, IV und V abgewickelt.
Eine differenzierte Betrachtung des Budgets des AO-Haushaltes 2009
gegliedert nach Gruppen – das entspricht nach funktionellen Gesichtspunkten jenen Aufgaben, die von den Gebietskörperschaften zu besorgen sind – zeigte, dass der Großteil des Voranschlages des
Zl. KA-08521/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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