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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-18112010.pdf

- S.31

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Kreditresten aus den Ansätzen 2009 in den AO-Haushalt 2010 im Ausmaß von € 2,94 Mio. angenommen und die Bedeckung dieser Überträge aus der Rücklage des AO-Haushaltes genehmigt.
Problematik der Übertragbarkeit von Ansätzen des AO-Haushaltes

Die Kontrollabteilung stellte im Zusammenhang mit den aus den Vorjahren abzuarbeitenden Resten einerseits fest, dass die Überträge der
nicht verbrauchten Ansätze in die Rechnungsjahre 2007 und 2008 annähernd konstant geblieben sind, während der Übertrag von nicht verbrauchten Kreditresten aus den Ansätzen 2008 in den AO-Haushalt
2009 deutlich geringer als jene der vergangenen Jahre war und mit
dem Übertrag von nicht verbrauchten Ansätzen 2009 in den
AO-Haushalt 2010 weiter reduziert werden konnte. Anderseits war
auch im Jahr 2009 wieder auffällig, dass vereinzelt Kreditreste entgegen den Ausführungsbestimmungen für die jährlichen Voranschläge
über mehrere Jahre vorgetragen wurden. Eine zeitliche Beschränkung
der Übertragung der Ausgabemittel des AO-Haushaltes ergibt sich jedoch zwingend aus Pkt. 8 der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2009, der eine Fortschreibung lediglich in das Folgejahr vorsieht. Die Kontrollabteilung hat bereits in Vorjahren auf diese Problematik hingewiesen und in den jeweiligen Anhörungsverfahren von der
zuständigen MA IV Unterstützung erhalten. Allerdings wurde damals
auch von der MA IV sowohl auf die Möglichkeit eines mehrmaligen
Übertrages in begründeten Einzelfällen hingewiesen als auch erklärt,
dass politische Aspekte zu beachten wären. Darüber hinaus argumentierte die MA IV, dass die Zahlungen bei Bauvorhaben nach Baufortschritt erfolgen und dadurch auch eine teilweise Übertragung eines
Ansatzes notwendig werden könne.
Obwohl das Volumen der Überträge von nicht verbrauchten Ansätzen
erfreulicherweise in den vergangenen Jahren rückläufig und nur im
Jahr 2006 ein leichter Anstieg zu verzeichnen war, empfahl die Kontrollabteilung, in Zukunft auch konsequent darauf zu achten, dass nur
jene Beträge ins AO-Budget aufgenommen werden, die auch tatsächlich abgearbeitet werden können. Im Anhörungsverfahren dazu versicherte die MA IV, dass diese Empfehlung der Kontrollabteilung weiterhin beachtet werde.

Bedeckung der Ausgaben des AO-Haushaltes
2009

Zur Bedeckung der Ausgaben des AO-Haushaltes 2009 waren keine
Fremdmittel notwendig, die Finanzierung der Projekte des
AO-Haushaltes 2009 in der Höhe von € 46,66 Mio. erfolgte ausschließlich aus Eigenmitteln.
5 Kassenlage

Kassengebarung/
Kassenbestand

Zl. KA-08521/2010

Die Kassengebarung für das Rechnungsjahr 2009 wurde mit
26.02.2010, somit fristgerecht im Sinne des IStR 1975, abgeschlossen.
Eine Zusammenführung der Kassenbestände zum Abschlusstag
26.02.2010 zeigte die Übereinstimmung zwischen der Summe der
schließlichen Kassenbestände laut Sachbuchführung und der von der
Stadtkasse tatsächlich ermittelten Geldbestände.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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