Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf
- S.16
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Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
Ein Exemplar des gesamten Vorberichtes wurde dem Vorstand der IKB
AG informativ zur Verfügung gestellt. Die IVB erhielt ebenfalls die sie
betreffenden Teile (Gesamtvorbericht exkl. Pkt. 3) des Vorberichtes zur
Information.
2 Unterabschnitt 875000 – Innsbrucker Verkehrsbetriebe GmbH
Allgemeines
Die für die gegenständliche Prüfung maßgeblichen Transferzahlungen
zwischen der IVB und der Stadt Innsbruck sind budgetär im UA 875000
erfasst.
Bezeichnung des
Unterabschnittes
Empfehlung
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass der UA 875000 mit „Innsbrucker
Verkehrsbetriebe GmbH“ bezeichnet war. Hierzu wurde bemerkt, dass
diese Benennung nicht mit der offiziellen Firmenbezeichnung der IVB –
also „Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH“ – übereinstimmte. Die Kontrollabteilung empfahl, den UA 875000 künftig mit
dem offiziellen Firmenwortlaut der IVB zu bezeichnen, was von der
MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft im Anhörungsverfahren zugesagt wurde.
2.1 ÖPNV-Vertrag 2008 – 2015
ÖPNV-Vertrag
Vertragliche Grundlage für die von der Stadt Innsbruck an die IVB geleisteten (Transfer-)Zahlungen bildet im Wesentlichen – bis auf einige
Ausnahmen – der Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag (ÖPNV-Vertrag) 2008 – 2015. Dieser Vertrag wurde vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung vom
24.4.2008 einstimmig beschlossen.
Finanzbedarf
(Mittelverwendung) und
Finanzierung
(Mittelherkunft)
Der ÖPNV-Vertrag sieht hauptsächlich zur Finanzierung von Verkehrsleistungen sowie für Investitionen im Bereich Fuhrpark und Infrastruktur für die Jahre 2008 und 2009 einen Finanzbedarf in Höhe von insgesamt ca. € 18,37 Mio. bzw. € 18,08 Mio. vor.
Dem ÖPNV-Vertrag folgend wird/wurde der Finanzbedarf des Jahres
2008 in Höhe von ca. € 18,37 Mio. mit einem Anteil von 88,5 %
(€ 16,26 Mio.) größtenteils von der Stadt Innsbruck, 7,4 % (€ 1,36
Mio.) vom Land Tirol und 4,1 % (€ 0,75 Mio.) von der IKB AG finanziert.
Refinanzierung des
Anteiles der
Stadt Innsbruck
Zl. KA-01591/2010
Wie aus dem ÖPNV-Vertrag ableitbar, stehen/standen dem Finanzierungsanteil der Stadt Innsbruck in Höhe von € 16,26 Mio. (teilweise)
Refinanzierungen gegenüber, sodass lediglich ein Anteil von ca. 50 %
bzw. € 8,04 Mio. den städtischen Haushalt effektiv belastete.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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