Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf

- S.34

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Gebührenfestsetzung
und -einhebung

Die Festsetzung und Einhebung der Kanalbenützungs- und Kanalanschlussgebühr waren damals jedoch nicht Gegenstand des Kaufvertrages und wurden weiterhin vom Magistrat der Stadt Innsbruck abgewickelt.

Umstellung
Gebührensystem

Im Jahr 2001 fand allerdings die Umstellung des öffentlich rechtlichen
Gebührensystems auf ein System privatrechtlich verrechneter Entgelte
statt. Die Stadt Innsbruck hat der IKB AG mit Übereinkommen vom
12.12.2001 die Rechte zur Festsetzung und Einhebung laufender und
einmaliger privatrechtlicher Entgelte übertragen. Hinsichtlich jener Kanalanschlussgebühren, bei denen die Abgabenansprüche bis zum
31.12.2001 entstanden sind und erst nach dem 31.12.2001 fällig wurden, verpflichtete sich die Stadt Innsbruck, diese einzuheben und der
IKB AG zuzuführen. Diesbezüglich sind in den Haushaltsjahren 2002 bis
2008 von der Stadt Innsbruck insgesamt € 2.770.299,81 vereinnahmt
worden.

Aufwendungen der
Stadt Innsbruck

Demgegenüber war die Stadt Innsbruck gem. Übereinkommen vom
12.12.2001 ermächtigt, der IKB AG die jährlichen Aufwendungen für
die Gebühreneinhebung (€ 15.000,00) und für die im Rahmen des Tiroler Kanalisationsgesetzes 2000 verbliebenen behördlichen Tätigkeiten
(€ 5.000,00) sowie die tatsächliche Pensionslast im Zusammenhang mit
den von der Stadt Innsbruck wahrgenommenen Aufgaben im Bereich
der Abwasserbeseitigung in Rechnung zu stellen. In der Zeitspanne von
2002 bis 2008 erreichten diese Kosten ein monetäres Ausmaß von
€ 801.279,16.

Kompensation der städtischen Aufwendungen
mit den Einnahmen aus
Kanalanschlussgebühren

In Ergänzung der in den §§ 1 und 3 des Übereinkommens vom
12.12.2001 enthaltenen Regelungen über die Abgeltung eben erwähnter Aufwendungen wurde zwischen der Stadt Innsbruck und der
IKB AG dahingehend Übereinkunft getroffen, die Kosten mit den Einnahmen aus den der IKB AG weiterzuleitenden Kanalanschlussgebühren zu kompensieren.

Kein Zahlungsfluss von
Im Zuge der Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass der IKB AG
Kanalanschlussgebühren im Jahr 2002 weder die in diesem Jahr eingehobenen Kanalanschlussim Jahr 2002
gebühren zugeführt noch die der Stadt Innsbruck entstandenen Auf-

wendungen in Rechnung gestellt worden sind.
Buchungsmethode
Kompensation

Zl. KA-01591/2010

Ab dem Jahr 2003 bis 2008 setzte sich die jährliche Summe der auf der
Vp. 1/879000-755100 – Laufende Transferzahlungen Kanal ausgewiesenen Transferzahlung aus mehreren Teilbeträgen bzw. -buchungen
zusammen. Dabei stellte die Kontrollabteilung fest, dass nicht alle Teilbeträge zahlungswirksam waren, sondern einzelne ausgabenseitige
Transferzahlungen mit entsprechenden Einnahmen gegenverrechnet
worden sind. Demnach wurden der Aufwand für die Gebühreneinhebung sowie die städtische Pensionslast im UA 030110 – Bau-, Wasser-

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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