Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf
- S.35
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und Betriebsanlagenrecht und die Aufwendungen bezüglich der behördlichen Tätigkeiten im UA 811000 – Abwasserbeseitigung als Einnahmen verbucht und im Gegenzug als Ausgaben im UA 879000 –
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG erfasst.
Transferzahlung 2008
So setzte sich die eingangs erwähnte, für das Jahr 2008 an die IKB AG
Kanalanschlussgebühren geleistete, Transferzahlung in Höhe von € 170.442,26 aus einer tat-
sächlich an die Gesellschaft ergangenen Zahlung in Höhe von
€ 55.442,26, aus den ausgabenseitig erfassten Buchungen im Zusammenhang mit dem Kostenersatz für die Gebühreneinhebung von
€ 15.000,00 sowie für die behördlichen Tätigkeiten von € 5.000,00
und mit den Pensionsaufwendungen der Stadt Innsbruck von
€ 95.000,00 zusammen.
Pensionslast 2008
Hiezu stellte die Kontrollabteilung fest, dass der gegenüber der IKB AG
verrechnete Pensionsaufwand nicht der für das Jahr 2008 tatsächlich
zu tragenden Pensionslast von € 96.844,64 entsprochen hat. Der
IKB AG wurden nämlich irrtümlicherweise die für das Jahr 2008 budgetierten Pensionsaufwendungen vorgeschrieben. Die Kontrollabteilung
hat daher empfohlen, der IKB AG den noch offenen Betrag in Höhe von
€ 1.844,64 in Rechnung zu stellen bzw. von den noch allenfalls einzuhebenden Kanalanschlussgebühren in Abzug zu bringen. Im Rahmen
ihrer Stellungnahme teilte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft mit, dass der offene Restbetrag im Jahr 2009 vorgeschrieben worden sei.
Nichteinhalten der
vereinbarten Verrechnungsmodalitäten
Des Weiteren zeigte ein Vergleich der von der Kontrollabteilung ermittelten zahlungswirksamen Ausgaben mit den von der MA IV getätigten
Auszahlungen, dass den zwischen der Stadt Innsbruck und der IKB AG
vereinbarten Verrechnungsmodalitäten einer jährlichen Zuführung der
Kanalanschlussgebühren abzüglich der jährlich in Rechnung zu stellenden Aufwandsposten der Stadt Innsbruck der Höhe nach nicht nachgekommen worden ist. Vielmehr richtete sich die Höhe der durch das
Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV auf der Vp. 1/879000-755100 –
Laufende Transferzahlung Kanal angewiesenen Transferzahlungen
nach der Höhe des jeweiligen Budgetansatzes.
Zahlungsmodalitäten
Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung bemängelt, dass auch der mit
der IKB AG vereinbarten Zahlungsmodalität, nämlich der Durchführung
einer halbjährlichen Überweisung, seitens der MA IV nicht entsprochen
worden ist.
Pauschale für die
Gebühreneinhebung ab
dem Jahr 2009
Die Einnahmen aus den Kanalanschlussgebühren erfuhren in den letzten Jahren erwartungsgemäß eine Abnahme, wodurch sich auch der
Aufwand für die Gebühreneinhebung verringerte. Folglich wurde bzw.
wird der IKB AG ab dem Jahr 2009 für die Einhebung der noch ausständigen Kanalanschlussgebühren eine Pauschale von jährlich € 1,0
Tsd. verrechnet. Die Höhe des pauschalen Abrechnungsbetrages in
Zl. KA-01591/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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