Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf

- S.36

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Bezug auf die behördlichen Tätigkeiten und der Modus betreffend die
Verrechnung der tatsächlichen Pensionslasten blieben unberührt.
Kanalanschlussgebühren Im Rahmen ihrer Prüfung hielt die Kontrollabteilung dazu fest, dass für
im Jahr 2009
das Jahr 2009 die Aufwendungen der Stadt Innsbruck in Bezug auf die

Kanalanschlussgebühren insgesamt € 106.274,49 betragen haben. Da
sich jedoch die Einnahmen aus den Kanalanschlussgebühren für das
Jahr 2009 bis zum Prüfungszeitpunkt 18.1.2010 lediglich auf € 167,94
belaufen haben, wäre nach Einschätzung der Kontrollabteilung unter
Anwendung der bisher praktizierten Ab- bzw. Verrechnungsmodalitäten
nun die IKB AG gegenüber der Stadt Innsbruck mit einem Betrag in der
Höhe von € 106.106,55 zahlungspflichtig.
Gegenverrechnung
Forderungen Kanalanschlussgebühren mit
Abstattung
Abfallgebühren

Einem Schreiben der MA IV vom 27.1.2010 war allerdings zu entnehmen, dass die obgenannten Forderungen der Stadt Innsbruck mit den
laufenden Abstattungszahlungen an die IKB AG im Zusammenhang mit
den Abfallgebühren gegenverrechnet werden. Dazu hat die Kontrollabteilung angeregt, die Thematik „Kanalanschlussgebühr“ in der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck eigenständig, d.h. ohne Kompensation
der zu leistenden Abfallgebühren mit den Einnahmen aus den Kanalanschlussgebühren, abzuwickeln. In Bezug darauf hat die MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft im Rahmen des Anhörungsverfahrens lediglich mitgeteilt, dass durch den vorgenommenen Ausgleich die
„tatsächlichen Kosten, sowohl Kanalanschlussgebühren als auch Abfallgebühren, erfasst werden“ und somit eine genaue Darstellung dieser
Kosten erfolge.
3.1.2 HHSt. 769000 – Gewinnentnahme der Gemeinde von
Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben
der Gemeinde (Abschnitte 85 bis 89)

Keine zahlungswirksamen Ausgaben

Bei dem im Jahr 2008 auf der Vp. 1/879000-769000 – Gewinnentnahme der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (Abschnitte 85 bis 89) erfassten Betrag in Höhe von
€ 4.664.740,05 handelte es sich um keine zahlungswirksamen Ausgaben, sondern um einen haushaltsinternen Verbuchungsvorgang zur
Verbesserung des Maastricht-Ergebnisses.
3.2 Einnahmen und Ausgaben des Außerordentlichen Haushaltes

Keine prüfungsrelevanten Transferzahlungen
im AOH an IKB AG

Zl. KA-01591/2010

Im AOH der städtischen Jahresrechnungen 2008 und 2009 sind im
UA 879000 – Innsbrucker Kommunalbetriebe AG keine prüfungsrelevanten Transferzahlungen abgewickelt worden.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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