Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20102011.pdf
- S.5
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17.
III 9824/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B29/1,
Arzl, Teilfläche der Gp. 2097/11,
westlich Schönblickweg Nr. 10,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B29/1,
Arzl, Teilfläche der Gp. 2097/11, westlich
Schönblickweg Nr. 10, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
18.
III 9825/2011
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HA - Ö27, Höttinger Au, Bereich Hutterweg, Prandtauerufer
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002
{ÖROKO}), gemäß § 32
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HA - Ö27, Höttinger Au, Bereich Hutterweg, Prandtauerufer (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002
{ÖROKO}), gemäß § 32 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 20.10.2011
19.
III 9827/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F34, KG Hötting,
Bereich zwischen Höttinger Auffahrt - Sonnenstraße bis Höhe
Universitätsbrücke, BlasiusHueber-Straße, Prandtauerufer
und Fischnalerstraße (als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. HA - F1, Nr. HA - F12 und
Nr. HA - F15), gemäß § 36
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F34, KG Hötting, Bereich zwischen Höttinger Auffahrt Sonnenstraße bis Höhe Universitätsbrücke, Blasius-Hueber-Straße, Prandtauerufer und Fischnalerstraße (als Änderung
der Flächenwidmungspläne Nr. HA - F1,
Nr. HA - F12 und Nr. HA - F15), gemäß
§ 36 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.