Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20102011.pdf

- S.8

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-8-

vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Beschluss der Tiroler Landesregierung
vom 17.5.2011).
Linser e. h.

26.

III 5027/2011
Flächenwidmungsplan Nr. IG F12, Igls, Bereich Gp. 20/3 und
Teilfläche 22/2, KG Igls (westlich
Lanser Straße Nr. 59) (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IG - F12,
Igls, Bereich Gp. 20/3 und Teilfläche 22/2,
KG Igls (westlich Lanser Straße Nr. 59)
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
27.

Behandlung eingebrachter dringender Anträge

27.1

I-OEF 147/2011
Heizkostenzuschuss für den
Winter 2011/2012 (GRin Linser)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck gewährt einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,--.
Dieser sollte für den Winter 2011/2012 bis
zum 31.1.2012 über das Tiroler Hilfswerk
beantragt werden können und gilt für alle
BezieherInnen von Mindestpensionen mit
Bezug der Ausgleichszulage.
Weiters für BezieherInnen von Pensionsvorschüssen, AlleinerzieherInnen, Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit zumindest einem im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf
Familienbeihilfe, deren Einkommen die
von der Tiroler Landesregierung vorgegebenen Nettoeinkommensgrenzen nicht
übersteigen (siehe dazu Richtlinien für
einen einmaligen Heizkostenzuschuss,
GR-Sitzung 20.10.2011

Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Linser eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Linser eingebrachte dringende Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
27.2

I-OEF 148/2011
Stadtrechtsreformkommission
(StRRK), Wiedereinsetzung (GR
Mag. Fritz)

Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Die Stadtrechtsreformkommission
(StRRK) wird in ihrer vom Gemeinderat am 14.10.2010 beschlossenen
und mit Schreiben der Frau Bürgermeisterin vom 15.10.2010 einvernehmlich modifizierten Form und Zusammensetzung wieder eingesetzt,
mit folgendem Arbeitsauftrag:

-

Technische Adaptierung der vom
Gemeinderat am 18.3.2011 "vorbehaltlich" der Beschlussfassung des
Landesgesetzgebers über IStR - und
IWO-Novelle bereits beschlossenen
Geschäftsordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
und ihre rechtssichere Ausgestaltung
entsprechend dem Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) in
seiner heute geltenden Fassung und
Art. II des vom Tiroler Landtag beschlossenen "Gesetzes, mit dem das
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR) geändert wird",
also die durch den Landtagsbeschluss erforderlich gewordene Modifikation in jenen Punkten, in denen
das vom Landesgesetzgeber beschlossene neue Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vom
mit der Geschäftsordnung korrespon-