Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20102011.pdf
- S.31
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-05870/2011
BERICHT ÜBER DIE BELEGKONTROLLEN
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
II. QUARTAL 2011
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, II. Quartal 2011 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 11.10.2011 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 19.09.2011, Zl. KA-05870/2011,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-)anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Weiters wirken Vertreter der Kontrollabteilung an
Haftbrieffreigaben vornehmlich im Baubereich mit und prüfen die ordnungsgemäße Abwicklung von Vergabevorgängen. Im Rahmen dieser
Kontrolle wird ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz
von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der
Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Einrichtung
Schulbibliothek
Geprüft wurde die Rechnung einer Buchhandlung im Zusammenhang
mit dem Ankauf von Literatur für die Einrichtung einer neuen Schulbibliothek in der VS Dreiheiligen.
Der Rechnungsbetrag wurde auf der Vp. 1/211000-042200 – Volksschulen, Einrichtung, Erneuerung verbucht. Die Kontrollabteilung
vertrat die Ansicht, dass für derartige Anschaffungen analog dem Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände die Post
457000 – Druckwerke (…. Bücher aller Art, für Amts-, Lehrer-, Schul-,
Studien- und Volksbüchereien…) herangezogen werden sollte.
Im Anhörungsverfahren dazu teilte der zuständige Sachbearbeiter mit,
dass der Empfehlung der Kontrollabteilung Rechnung getragen und
künftig die Literatur für Schulbibliotheken auf der Post 457000 –
Druckwerke erfasst werde.
Zl. KA-05870/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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