Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20102011.pdf

- S.33

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Entsprechend der Stellungnahme der MA V – Amt für Kultur erfolgen
die Buchungen von Branchenbucheintragungen künftig auf der Post
631000 – Telekommunikationsdienste.
Gewährung von
Subventionen – Anschein einer
Doppelförderung

Die Belegkontrolle umfasste zwei Auszahlungsanordnungen des Amtes
für Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich der Gewährung von zwei
Subventionen über € 3.000,00 und €1.500,00. Beide Subventionen
wurden über die Vp. 1/050310-757100 – Land- und Forstwirtschaft Lfd.
Transferzlg.-Naturschutzaktionen abgewickelt.
Die Auszahlung der Förderung über den Betrag von € 3.000,00 erfolgte
an den Verein Tiroler Wasserwacht und wurde korrekt abgewickelt.
Im zweiten Fall handelte es sich um eine Subvention von € 1.500,00 an
eine Privatperson für die Betreuung der Kranebitter Innau. Im Zuge der
Durchsicht des Förderungsansuchens ist auffällig geworden, dass zum
einen der Förderungswerber mit jener Person identisch ist, die auch als
Geschäftsführer der Tiroler Wasserwacht die oben erwähnte Subvention über € 3.000,00 beantragt hat. Zum andern waren im Antragsformular als Aufwand genau jene Zahlen angeführt, die auch im Ansuchen
der Tiroler Wasserwacht in der beigelegten Jahresstatistik unter der
Position „Betreuung der Kranebitter Innau“ angegeben worden sind.
Da nach Meinung der Kontrollabteilung die Subvention in Bezug auf die
Betreuung der Kranebitter Innau den Anschein einer Doppelförderung
erweckte und demzufolge nicht den Richtlinien für die Gewährung von
Förderungsmitteln entsprach, empfahl die Kontrollabteilung, diesen
Umstand einer Klärung zuzuführen und gegebenenfalls geeignete
Maßnahmen zu treffen, um zukünftig Doppelförderungen zu vermeiden.
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung in formaler Hinsicht fest,
dass das zweite Subventionsansuchen nicht unterfertigt worden war
und erinnerte daran, dass gem. § 7 (2) der Subventionsordnung die
Auszahlung von Subventionen erst dann zu erfolgen hat, wenn ein vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Ansuchen vorliegt, in dem sich
der Subventionswerber verpflichtet, die Subventionsordnung anzuerkennen und einzuhalten.
Vom Amt für Land- und Forstwirtschaft wurde in der Stellungnahme die
Sachlage noch einmal ausführlich erläutert und darüber hinaus mitgeteilt, dass es sich um zwei getrennte Leistungen handeln würde. Zudem hätte der Geschäftsführer der Tiroler Wasserwacht versichert,
dass in den Subventionsansuchen und darauffolgenden Leistungsberichten der Tiroler Wasserwacht seine private Leistung in Bezug auf die
Kranebitter Innauen nicht mehr aufscheinen werde.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben

Haftbrieffreigaben

Zl. KA-05870/2011

Im Zeitraum zwischen 01.04.2011 und 30.06.2011 haben Vertreter der
Kontrollabteilung an zwei Haftbrieffreigaben teilgenommen. Die Haftbriefsumme belief sich dabei auf € 12.100,00 und bezog sich auf ein
Auftragsvolumen von € 428.660,86.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

3