Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21012010.pdf

- S.4

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-4-

Innsbrucker BürgerInnen die tiefe Besorgnis über im Ministerialentwurf zur Novelle
des Telekommunikationsgesetzes[117/ME
(XXIV.GP) enthaltene unverhältnismäßige
Grundrechtseingriffe zu äußern, sich damit
den vielen zum Ministerialentwurf eingegangenen kritischen Stellungnahmen
anzuschließen, und unsere Abgeordneten
daher zu ersuchen, einer entsprechenden
Regierungsvorlage nicht zuzustimmen.
Insbesondere möge in einem solchen
Schreiben betont werden,
-

dass ein ähnlicher Entwurf im Jahr
2007 wegen schwerer verfassungsrechtlicher Bedenken nicht weiter verfolgt worden war

-

dass der Entwurf völlig unverhältnismäßig in durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und
das Staatsgrundgesetz (StGG) garantierte Grundrechte (freie Meinungsäußerung, Meinungs- und Informationsfreiheit, Brief- und Fernmeldegeheimnis) eingreift. (vgl. den Vorbehalt
des Art. 8 Abs. 2 EMRK: "nur statthaft, insoweit dieser Eingriff … eine
Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche
Wohl des Landes, die Verteidigung
der Ordnung und zur Verhinderung
von strafbaren Handlungen, zum
Schutz der Gesundheit und der Moral
oder zum Schutz der Rechte und
Freiheiten anderer notwendig ist")

-

-

dass die behauptete Wirksamkeit des
Eingriffs nicht gegeben ist, weil zwar
die Kommunikationsdaten von Millionen unbescholtener BürgerInnen auf
Vorrat gespeichert werden, aber tatsächliche organisierte Kriminelle oder
TerroristInnen sich mit minimaler krimineller Energie der Erfassung entziehen können
dass der Entwurf weit über die
behauptete Umsetzung der Richtlinie
2006/24 EG über die Vorratsspeicherung von Daten vom 13.4.2006 hinausgeht (die ohnehin eigentlich
schon entsprechend Art. 15 Abs. 3

GR-Sitzung 21.1.2010

der RL bis 15.3.2009 hätte umgesetzt
werden sollen)
-

dass der Entwurf damit im Widerspruch zur grundsätzlichen Haltung
der Bundesregierung steht, wonach
es bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht kein
"gold-plating" geben soll, sondern
stets nur die Mindesterfordernisse
einzuhalten sind

-

dass bei angeblichen "Sicherheits"Erfordernissen EG-Recht "übererfüllt"
wird, während beim Datenschutz die
entsprechende EG-RL noch immer
nicht angemessen umgesetzt ist

-

dass überdies höchst fraglich ist, ob
die RL 2006/24 EG überhaupt im
Lichte der seit 1.12.2009 als Bestandteil des Primärrechts geltenden EUGrundrechtscharta haltbar ist

-

dass die erheblichen Kosten der
geforderten Maßnahmen eine schwere wirtschaftliche Belastung einer wesentlichen Wachstumsbranche brächte und letztlich auch die KonsumentInnen durch Preiserhöhungen für
zahlreiche Dienstleistungen belasten
würden.

Mag. Fritz e. h.
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck, 2 Stimmen):
Dem von GR Mag. Fritz eingebrachten
dringenden Antrag wurde die Dringlichkeit
zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
8.5.

Wohnheim Saggen, Umbenennung in Gedenken an den Stifter
des Hauses in "Freiherr Johann
von Sieberer-Wohnheim"
(GR Haager)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Das von der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) betriebene