Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.134

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Frage 3:

Wer trifft die Entscheidung, ob, wann und in welchem Ausmaß Auftausalz zum
Einsatz kommt, und welche sachlichen Parameter liegen dieser Entscheidung zugrunde?

Antwort 3:

Die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, betreut alle Verkehrsflächen im Gemeindegebiet von Innsbruck, sofern nicht die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, oder die
Mag.-Abt. III, Land- und Forstwirtschaft, zuständig sind. Insgesamt obliegen
der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, für den Winterdienst ca. 2,6 Mio. Quadratmeter Verkehrsfläche.
Der Winterdienst wird differenziert nach den örtlichen und zeitlichen Verkehrsbedürfnissen und dem Wettergeschehen durchgeführt. Er wird von
städtischem Personal und mit Unterstützung externer vertraglicher DienstleisterInnen ausgeführt. Diese werden von der/dem EinsatzleiterIn in Dienst
gestellt und erhalten von dieser/m konkrete Anweisungen, wie der Einsatz
durchzuführen ist.
In der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, wird als Streumittel fast ausschließlich
Auftausalz höchster Qualität (Siedesalz) verwendet. Durchschnittlich werden pro Winterperiode ca. 3.000 Tonnen Streusalz aufgebracht.
Um den Anforderungen des Umweltschutzes zu entsprechen, wird der quantitative Einsatz des Streumittels auf das notwendige Maß reduziert. Dies geschieht durch entsprechende jährliche Schulung des Personals und den
Einsatz technischer Hilfsmittel (Dosierungsvorrichtungen). Die Regel-Einstellung der Streugutmenge liegt im Bereich von 10 g/m² bis 25 g/m² Streusalz (je nach Erfordernis, abhängig von Straßenzustand und Witterung). Um
Wehverluste zu minimieren, wird auf den Fahrbahnen Feuchtsalzstreuung
angewendet. Die Streubreite wird den tatsächlichen Fahrbahnbreiten angepasst, sodass Randstreifen oder Ähnliches nicht mit bestreut werden.
Mit Salz vermischte Schneeablagerungen auf Baumscheiben oder im unmittelbaren Baumbereich sind nach Möglichkeit zu verhindern bzw. werden
nach Räumung der Fahrbahn entfernt. Um den Salzeintrag auf Grün- und
Böschungsflächen zu minimieren, wird bei Straßenneubauten und Sanierungen nach Möglichkeit die Abgrenzung der Fahrbahn mit Leisten- oder
Randsteinen inklusive Oberflächenentwässerung vorgesehen.
Vor Beginn der Wintersaison werden sämtliche im Winterdienst eingesetzten MitarbeiterInnen hinsichtlich der organisatorischen Abläufe, der rechtlichen und umweltrelevanten Belange geschult. Diese Schulung wird auch
mit den externen DienstleisterInnen durchgeführt. Die unmittelbare Entscheidung betreffend die Winterdienstmaßnahmen liegt bei der/dem zuständigen StraßenmeisterIn bzw. EinsatzleiterIn. Die Spannungsfelder und
verschiedenen Interessen und Zielsetzungen zeigt die folgende Abbildung:

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