Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.135
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Die Vielzahl an Parametern mit unterschiedlichstem Zusammenspiel macht
eine eindeutige, klare Vorgabe, was, wann, in welchem Umfang zu unternehmen ist, unmöglich. Für die konkreten Entscheidungen ist die Erfahrung
der/des Straßenmeisterin/s bzw. Einsatzleiterin/s ausschlaggebend. Sie/Er
trägt auch die Verantwortung.
Zugmaschine < 50 PS
€ 39,00
€ 5,00
€ 2,00
€ 7,00
Zugmaschine 50 PS - 100 PS
€ 46,50
€ 8,00
€ 3,00
€ 11,00
€ 15,00
Zugmaschine > 100 PS
€ 53,50
€ 10,00
€ 3,50
€ 13,50
€ 25,00
Fahrzeugtyp
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Fräseinsatz
Räum &
Streueinsatz
Entgelte der Wintersaison 2017/2018 für Schneeräumung und Streuung
(netto):
Streueinsatz
Antwort 4:
Räumeinsatz
Kamen im Winterdienst in der Saison 2017/18 private Unternehmen in städtischem Auftrag zum Einsatz? Falls ja, um welche Unternehmen handelte es sich
dabei, wie viele Arbeitsstunden - aufgeschlüsselt nach "räumen und streuen",
"streuen" sowie "Schneetransport" - wurden von den einzelnen Unternehmen jeweils erbracht und welche Leistungsentgelte wurden den Unternehmen seitens
der Stadt Innsbruck dafür jeweils zuerkannt bzw. entrichtet?
Grundtarif
Frage 4: