Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf
- S.19
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die Abhaltung von Messen und im Bereich des Messeareals die
Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und
Gebäudeteilen, beweglichen und unbeweglichen Ausstattungsgegenständen,
die Beteiligung an Unternehmen, die gleichartige oder ähnliche
Zwecke zum Gegenstand haben.
Der Gesellschaftsvertrag der CMI wurde in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt infolge der Fusion über Beschluss der Generalversammlung vom 17.06.2004 in mehreren Punkten geändert. Darüber hinaus
wurde der Gesellschaftsvertrag in Vollziehung des GR-Beschlusses
vom 15.07.2004 bzw. aufgrund der in der ao. Generalversammlung
vom 26.07.2004 beschlossenen Abtretung von Geschäftsanteilen in
Höhe von 6 % des Stammkapitals der Stadtgemeinde Innsbruck an das
Land Tirol im § 5 – Stammkapital und Stammeinlagen neuerlich angepasst. Im gesellschaftsrechtlichen Nachvollzug stellte die Kontrollabteilung fest, dass der Geschäftsführer der CMI im Sinne des § 51 GmbHG
alle Änderungen zum Firmenbuch angemeldet und damit ersichtlich
gemacht hat.
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Neben dem Gesellschaftsvertrag besteht auch eine von den Gesellschaftern der CMI (Land Tirol, Stadtgemeinde Innsbruck, Wirtschaftskammer Tirol, Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer) im
Zuge der Fusion ursprünglich mit Wirksamkeit 01.01.2004 abgeschlossene Syndikatsvereinbarung. Dieser Syndikatsvertrag ist in der Zwischenzeit evaluiert und in der neuen Fassung mit 01.01.2009 in Kraft
gesetzt worden. Die Syndikatsvereinbarung ergänzt den Gesellschaftsvertrag und regelt verschiedene Bereiche im Detail.
2.2 Stammkapital
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Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt lt. § 5 des Gesellschaftsvertrages € 255.000,00. Da von entfallen auf die Gesellschafter Stadtge€
meinde Innsbruck € 147.900,00 (58,00 %), Land Tirol 65.025,00
(25,50 %), Wirtschaftskammer Tirol € 34.425,00 (13,50 %) und Touri smusverband Innsbruck und seine Feriendörfer € 7.650,00 (3,00 %).
Das Stammkapital ist zur Gänze eingezahlt.
2.3 Organe der Gesellschaft
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Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
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Zl. KA-08827/2012
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der von den Gesellschaftern bestellt wird. Dem Geschäftsführer obliegt sowohl die Vertretung
der Gesellschaft nach außen als auch die Leitung, Entscheidung und
Verfügung in allen geschäftlichen Angelegenheiten. Er hat dabei die
einschlägigen Gesetze, die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
und seines Dienstvertrages sowie die Beschlüsse des Aufsichtsrates
und der Generalversammlung zu beachten. Der zum Prüfungszeitpunkt
amtierende Geschäftsführer vertrat die Gesellschaft seit 05.03.1984
selbstständig.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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