Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.137

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Frage 5:

Welche Gründe sind/waren für den Einsatz privater Unternehmen im Winterdienst ausschlaggebend und in welcher Art und Weise erfolgte die Ausschreibung
bzw. Auftragserteilung in den jeweiligen Fällen?

Antwort 5:

Der Einsatz externer DienstleisterInnen im Winterdienst ist notwendig, weil
die städtischen Ressourcen (speziell die Großfahrzeuge) nur für eine
Grundabdeckung während der Normalarbeitszeit ausreichen. Nachdem auf
den Fahrbahnen und Radwegen keine zeitliche Einschränkung betreffend
Betreuung besteht, ist der Einsatz von externen Unternehmen zwingend erforderlich.
Um die Schneeverladung und -abfuhr in angemessener Zeit durchführen zu
können, ist ein Ressourceneinsatz notwendig, welcher nur mit massiver externer Unterstützung zu bewerkstelligen ist. Die Beauftragung der externen
DienstleisterInnen erfolgt in Anlehnung an die Vorgangsweise der Landesstraßenverwaltung mittels Werkvertrag. Dies ermöglicht auch den Einsatz
kleinerer örtlicher Unternehmungen bzw. von LandwirtInnen und stellt eine
wirtschaftliche Vorgangsweise dar.
Der Werkvertrag wurde im Jahr 2017 mit Unterstützung der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, überarbeitet und dem Stadtsenat zur Kenntnis gebracht. Dieser ermächtigte mit Beschluss vom 26.09.2017 die Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, diesen neuen Winterdienstvertrag (Zl. III 12117/2017-SB) mit
den externen DienstleisterInnen zu unterfertigen.

Frage 6:

Welche Gesamtkosten sind für den Winterdienst in der Saison 2017/18 bis zum
20.03.2018 für die Stadt Innsbruck angefallen?

Antwort 6:

Die Kosten für externe Leistungen (FrächterInnen, Streusalz) in der Wintersaison 2017/2018 betragen € 635.000,--. Die Gesamtkosten für den Winterdienst können mit 35-40 % des Gesamtbudgets der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, zuzüglich der Personalkosten angesetzt werden. Die genaue Ermittlung der Gesamtkosten ist zeitaufwendig und kann in der gesetzten Frist
nicht geleistet werden.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 5 von 5

Stunden
5

Minuten
30