Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf

- S.58

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Der monatliche Hauptmietzins wurde mit einem Betrag von netto
€ 8 .387,66 fixiert und war nach dem VPI 1996 mit der Ausgangsindexzahl Oktober 1997 wertgesichert. Die aktuelle Vorschreibung für
das Jahr 2012 belief sich auf netto € 10.917,65. Eine Nachrechnung
der gemäß Mietvertrag vorgesehenen Valorisierung durch die Kontrollabteilung ergab, dass sich der monatliche Hauptmietzins ab
01.01.2012 auf einen Betrag von netto € 10.938,63 belaufen müsste
(Differenz monatlich netto € 20,98 bzw. jährlich netto €251,76 zu La sten der Stadtgemeinde Innsbruck). Dazu von der Kontrollabteilung
durchgeführte Recherchen ergaben, dass offensichtlich im Jahr 2003
von der IISG irrtümlicherweise eine falsche Valorisierung vorgenommen worden ist und diese fehlerhafte Wertanpassung bis in das aktuelle Geschäftsjahr 2012 nachwirkt. Der zuständige Sachbearbeiter der
IISG sagte zu, die gegenständliche Hauptmietzinsvorschreibung an die
CMI zu korrigieren.
8 Syndikatsvereinbarung
8.1 Chronologie der Neufassung
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Die Gesellschafter der CMI hatten ursprünglich eine Syndikatsvereinbarung mit Wirksamkeitsbeginn 01.01.2004 beschlossen. Der Vollzug
der Bestimmungen der (alten) Syndikatsvereinbarung hatte sich in der
Vergangenheit als ein zwar nachvollziehbares, jedoch eher komplexes
Planungs- und Abrechnungssystem herausgestellt. Aus diesem Grund
ist in damaligen Aufsichtsratssitzungen mehrfach ausdrücklich angesprochen worden, dass der Syndikatsvertrag vereinfacht werden sollte.
Darüber hinaus wurde auch empfohlen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dieser Frage beschäftigen sollte. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrates hat diese Anregung aufgegriffen und drei Mitglieder des
Aufsichtsrates gebeten, diese Arbeitsgruppe zu bilden und die Syndikatsvereinbarung im Hinblick auf eine Vereinfachung zu durchforsten.

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Die neu eingerichtete Arbeitsgruppe hat sich in mehreren Sitzungen mit
dem Syndikatsvertrag beschäftigt und letztlich einen Entwurf einer
Neufassung dem Aufsichtsrat am 14.09.2009 vorgelegt. Nach ausführlicher Beratung und Präzisierung einer Ergänzung hat der Aufsichtsrat
in dieser Sitzung der Generalversammlung empfohlen, die neue Syndikatsvereinbarung zu beschließen. In diesem Sinne hat sich die Generalversammlung in ihrer Sitzung am 17.09.2009 abschließend mit dieser Angelegenheit befasst und die Neufassung des Syndikatsvertrages
einstimmig beschlossen. In Ergänzung dieser Beschlussfassung ist in
der ao. Generalversammlung vom 05.10.2009 vereinbart worden, dass
die neue Syndikatsvereinbarung der Gesellschafter der CMI rückwirkend mit 01.01.2009 in Kraft tritt.

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8.2 Syndikatsvereinbarung neu
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Zl. KA-08827/2012

Die neue „Syndikatsvereinbarung der Congress und Messe Innsbruck
GmbH“ behandelt im Wesentlichen drei Themen, die sowohl als Ergänzung des Gesellschaftsvertrages als auch als Detailregelung anzusehen sind. Konkret handelt es sich um Erläuterungen zum Stammkapital und zur gegenseitigen Abtretung/Zuschreibung von Stammkapitalanteilen, um Vorschriften über die Organisation des Aufsichtsrates
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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