Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf

- S.75

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rd. 14,5 % der aktuell 917 Heim- und Pflegeplätze der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD).
Der aus drei 6-geschoßigen Wohntrakten und den verbindenden
2-geschoßigen Zwischentrakten bestehende Gebäudekomplex verfügt
über organisatorische und allgemeine Einheiten wie bspw. Verwaltungsräumlichkeiten, eine Großküche, eine Kapelle, ein Heimcafe oder
auch Wintergärten und eine überdachte Terrasse.
Erbauung und
Sanierungen

Die Anlage wurde in den Jahren 1968 bis 1973 zur Unterbringung und
Betreuung von Senioren erbaut. Vor der Jahrtausendwende erfolgten
eine Generalsanierung der Küche sowie im Anschluss daran eine stufenweise Kompletterneuerung der einzelnen Pflegegeschoße von
Haus B.
Im Zeitraum Juni 2008 bis Juli 2011 wurden schließlich die Häuser A
und C sowie die Zwischentrakte generalsaniert und in diesem Zuge ein
Heimcafe integriert. Letztgenannte Baumaßnahmen waren Gegenstand der durchgeführten Prüfung, welche in Form des vorliegenden
Berichtes dokumentiert wurde.
4 Gesetzliche Grundlage

TMSG 2010

Das Land Tirol und die Gemeinden sind Träger der Mindestsicherung
gemäß Tiroler Mindestsicherungsgesetz TMSG 2010 und haben in
dieser Funktion die Gewährung der Leistungen der Mindestsicherung
sicherzustellen.
Das Land Tirol hat die gesetzlich verankerte Möglichkeit, mit Heimträgern Leistungsvereinbarungen zur Sicherung von Heimplätzen abzuschließen. Eine diesbezüglich getroffene Leistungsvereinbarung zw.
dem Land Tirol und der Stadtgemeinde Innsbruck bzw. der Innsbrucker
Soziale Dienste GmbH weist 917 Heim- und Pflegeplätze an gesamt 8
Heimstandorten aus.
Die Kosten für die Errichtung, die Generalsanierung sowie den Umbau
von u. a. Pflege-, Wohn- und Altenheimen sind durch die Gemeinden –
im vorliegenden Fall durch die Stadtgemeinde Innsbruck – zu tragen.
5 Eigentumssituation und Mietverhältnis

Übernahme WH Hötting
durch die ISF

Mit Vertrag vom 07.04.1995 wurde u. a. das Wohnheim Hötting samt
Pflegestation aus dem Bereich der städtischen Verwaltung ausgegliedert und zur Führung an den damaligen Innsbrucker Sozialfonds (ISF,
jetzt ISD) übertragen, welcher dieses in Miete nahm.
Neben der Verpflichtung zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen – hierfür wurden im Zuge eines mittelfristigen Sanierungsplanes rd. € 6.177.190,90 veranschlagt – wurden weiters die Tragung von Ausgliederungskosten sowie die Deckung des jährlichen Abgangs des ISF zu Lasten der Stadt Innsbruck vertraglich festgehalten.

Mietzins

Zl. KA-08489/2012

Der im Jahr 1995 vereinbarte monatliche Gesamtnettomietzins betrug
rd. € 7.065,42. Dieser wurde in den Folgejahren in Anlehnung an den
VPI 1986 insgesamt dreimal angehoben und betrug bis zum Beginn
baustellenbedingter Vorarbeiten € 7.863,41. Während der BaumaßBericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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