Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf

- S.76

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nahmen wurde seitens der IIG & Co KG eine Anpassung des monatlichen Mietzinses auf € 4.649,17 vorgenommen. Diese Regelung e rstreckte sich bis einschließlich September 2010 und somit bis zur Fertigstellung Haus C und den Bezug der Räumlichkeiten durch die Mieterin ISD.
Für die Zeit nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wurde eine Neuberechnung des Mietzinses durchgeführt. Dieser aktualisierte Nettomonatsmietzins setzte sich zusammen aus




der reduzierten Miete während der Bauphase,
der anteiligen, monatlichen Rückzahlungsrate des Wohnbauförderungskredites und
der „AfA-Miete“, die sich aus dem gesetzlich festgelegten AfAProzentsatz in Höhe von 1,5 %, angewandt auf die von der Stadt
Innsbruck voraussichtlich zu leistenden Transferzahlungen von
ca. € 2,3 Mio., berechnete.

Dieser neue Nettomonatsmietzins in Höhe von € 11.070,25 wurde seit
01.10.2010 monatlich vorgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Prüfung war
gemäß Geschäftsführung der IIG & Co KG vorgesehen, nach Endabrechnung der Bauarbeiten eine Anpassung des Mietzinses entsprechend den endgültigen Teilbeträgen aus der Wohnbauförderungsrückzahlungsrate und der aus den Transferzahlungen der Stadt Innsbruck
zu berechnenden Afa-Miete vorzunehmen.
Betriebs- und
Heizkosten

Bis einschließlich Jahr 2011 wurden der Mieterin ISD lediglich Aufwendungen für die Feuer- und Haftpflichtversicherung und Pflege der
Grünanlagen durch die Vermietern IIG & Co KG in Rechnung gestellt.
Seit dem Jahr 2012 erfolgte auch die Kostentragung der Vorschreibung
für Grundsteuer und Abfallgebühr durch die ISD (Verrechnung im
Rahmen der Betriebskostenabrechnung).
Ebenfalls mit Beginn 2012 wurde eine monatliche Akontierung von Betriebskosten und Aufwendungen für die Wartung und Instandhaltung
der Heizungsanlage eingeführt. Die Tragung der Kosten für die Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung, für Treibstoff zur Betreibung der
Heizungsanlage, für weitere Wartungsvereinbarungen sowie für Kleinreparaturen erfolgte direkt durch die Mieterin ISD.
Die Gesamthöhe der monatlichen Vorschreibung für die Miete, Betriebs- und Heizkosten belief sich somit auf netto € 13.894,73 bzw.
brutto € 15.299,20.

Hauptmietzinsrechnung

Zl. KA-08489/2012

Die vorgenommene Sichtung der im Zuge der Jahresabrechnungen
jeweils durchgeführten Hauptmietzinsrechnungen zeigte, dass in der
Anfangszeit der Bauführung angefallene Kosten als Aufwendungen für
Instandhaltungen verbucht worden waren und erst im Laufe des Jahres
2008 separierte Kostenbuchungen für die Baulose „Haus A + C“,
„Heimcafe“ und „Sanierung“ in zugeordneten Baukonten eingeführt
wurden. In diesem Zusammenhang musste die Kontrollabteilung feststellen, dass Zahlungen für Bauleistungen, welche als Instandhaltungsaufwand gebucht wurden und sich somit negativ auf die Mietzinsreserve auswirkten, auch in der Gesamtaufstellung der Baukosten für

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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