Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf

- S.79

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zur damaligen Festlegung, ob die Vergabeverfahren im Unter- oder
Oberschwellenbereich durchzuführen seien, eine Kostenschätzung
vom 09.01.2008 gewesen sein dürfte, in welcher die maßgeblichen
Baukosten unter dem damaligen Schwellenwert gelegen waren und
somit eine Abwicklung im Unterschwellenbereich des BVergG 2006
stützten. Eine korrekte Beurteilung dieser Vorgangsweise sei gemäß
Mitteilung der IIG & Co KG jedoch aufgrund eines Mitarbeiterwechsels
nicht mehr möglich.
Vergaben ISD

Die Ausschreibungen, Angebotsprüfungen sowie Vergabevorschläge
für die Bereiche der Inneneinrichtung (bspw. Möbeltischlerarbeiten
oder Beleuchtung) wurden durch die IIG & Co KG vorgenommen. Die
Vergaben erfolgten durch die ISD. Die entsprechenden Kosten wurden
von der ISD und in weiterer Folge durch die Stadt Innsbruck getragen.

Baumeisterarbeiten

Die Kontrollabteilung nahm eine Einschau in die Ausschreibung und
Vergabe der Baumeisterarbeiten vor. Nach Bekanntmachung der im
offenen Verfahren (Unterschwellenbereich) ausgeschriebenen Leistungen lagen bis Ende der Angebotsfrist am 26.05.2008 6 Angebote vor.
Der Zuschlag erfolgte gemäß Zuschlagskriterien an das wirtschaftlich
beste Angebot mit Schlussbrief vom 19.06.2008. Die Teilnehmer wurden ordnungsgemäß mittels Verständigungsmeldung über die Vergabeentscheidung informiert.

Niederschrift der
Angebotsöffnung

Zur Führung einer im Zuge der Angebotsöffnung erstellten Niederschrift und bezugnehmend auf darin vorgenommene Änderungen sowie zusätzliche Anmerkungen, empfahl die Kontrollabteilung, diese –
insoweit sie zulässig sind und ausschließlich im Rahmen der Angebotsöffnung durchgeführt werden – zukünftig entsprechend lückenlos
zu dokumentieren. Die IIG & Co KG teilte hierzu mit, der Empfehlung
der Kontrollabteilung künftig Folge leisten zu wollen.

Sicherstellungen

Die entsprechend Angebotsbedingungen durch die Unternehmen vorzulegenden Nachweise über die Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wurden im Rahmen der Beauftragung ebenso beigebracht, wie eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 5 % der Nettovergabesumme für Haus A. Des Weiteren wurde der Abzug eines
Deckungsrücklasses von 5 % auf Teilrechnungen sowie ein Haftungsrücklass in Höhe von 2 % der Bruttoschlussrechnungssumme, ablösbar
mittels Bankgarantie, vertraglich vereinbart.

Preisgleitung

Die angebotenen Einheits- und Pauschalpreise wurden für den Bau
des Hauses A als Fixpreise und ab Beginn des Baues Haus C als veränderliche Preise festgelegt. Eine Anpassung der entsprechenden
Preise und Preisanteile (Lohn und Sonstiges) mit Baubeginn des Hauses C gemäß vertraglicher Vereinbarung wurde jedoch nicht vorgenommen.

Nachtragsangebote und Im Verlauf des Um- und Zubaus für die Häuser A und C wurden von
Folgeauftrag
Auftragnehmerseite weitere Zusatz- und Nachtragsangebote für Leis-

tungsgruppen und -positionen gestellt, welche im ursprünglichen, dem
Ausschreibungsverfahren unterlegten Leistungsverzeichnis, nicht vorhanden waren oder massentechnisch nicht ausreichend Berücksichtigung fanden.

Zl. KA-08489/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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