Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf
- S.85
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-09165/2012
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
III. QUARTAL 2012
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, III. Quartal, eingehend behandelt und erstattet mit Datum
vom 07.02.2013 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 07.11.2012, Zl. KA-09165/2012,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im
Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Ankauf von
Betonrohren – Skonto
Zl. KA-09165/2012
Die Kontrollabteilung hat eine an den Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für
Tiefbau, adressierte Eingangsrechnung in der Höhe von € 805,92
überprüft, mit welcher der Ankauf von Betonrohren abgerechnet worden ist. Es wurde festgestellt, dass infolge der langen Bearbeitungszeit
(Ende Mai bis Mitte Juli 2012) der vom Lieferanten angebotene Skonto
nicht lukriert worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl, der Skontogestion in Zukunft besondere Beachtung zuzuwenden und erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die über Auftrag der Frau Bürgermeisterin getroffene Verfügung vom 19.01.2012, Zl. IV-5603/2010, zum Vollzug des Voranschlags 2012, in der die Verpflichtung zur Einhaltung der
Skontofristen zur Vermeidung von Belastungen für die Stadt Innsbruck
ausdrücklich betont wird.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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