Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf

- S.86

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Ausgaben dieses Jahres – 2013
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Im Anhörungsverfahren erklärte das Amt für Tiefbau, dass der zuständige Sachbearbeiter zum Zeitpunkt des Rechnungseinganges im
Urlaub gewesen ist und daher die sachliche Richtigkeit der gegenständlichen Rechnung innerhalb der Skontofrist nicht überprüft und
somit auch der Skontobetrag nicht in Anspruch genommen werden
konnte.
Verbuchung von
Mietentgelten

Im Rahmen der Belegkontrollen im 3. Quartal 2012 hat die Kontrollabteilung auch zwei vom Referat Stadtarchiv – Stadtmuseum erstellte
Auszahlungsanordnungen in Höhe von je € 549,83 verifiziert. Eine
Ausgabe betraf das quartalsmäßig verrechnete Mietentgelt für die Feuerwehr-Notrufeinrichtung im Objekt „Stadtarchiv“, die zweite Auszahlungsanordnung war dem Mietzins für die Feuerwehr-Notruf-einrichtung
im Objekt „Museum Maximilianeum“ zuzuordnen. Beiden Auszahlungen lagen entsprechende Mietverträge zugrunde, eine Einschau der
Kontrollabteilung in die vertraglichen Grundlagen gab zu keiner Beanstandung Anlass.
Im Zuge einer ergänzenden Prüfung der buchhalterischen Behandlung
dieser Aufwendungen stellte die Kontrollabteilung allerdings fest, dass
die im Jahr 2012 der Höhe nach korrespondierenden Ausgaben des
1. Quartals und des 3. Quartals zwar richtigerweise über die Post „Mietzinse“ abgewickelt, jene des 2. Quartals jedoch fälschlicherweise auf
der Post „Instandhaltung – sonst. Anlagen“ verbucht wurden. Die Kontrollabteilung hat diesen Sachverhalt dem zuständigen Referenten zur
Kenntnis gebracht und gleichzeitig empfohlen, in Zukunft verstärkt auf
eine korrekte Verbuchung von Ausgaben zu achten. Der Referent der
involvierten Dienststelle hat umgehend zugesichert, der Anregung der
Kontrollabteilung nachzukommen.
In ihrer Stellungnahme dazu hat das Amt für Kultur noch einmal auf die
Empfehlung der Kontrollabteilung und die entsprechende Zusage des
Referenten verwiesen.

Subventionsauszahlung
des Amtes für Landund Forstwirtschaft

Zl. KA-09165/2012

Mit Auszahlungsanordnung vom 18.07.2012 wurde vom Amt für Landund Forstwirtschaft über die Vp. 1/050310-757100 – Land- und Forstwirtschaft – Laufende Transferzahlung Naturschutzaktionen eine Subvention in Höhe von € 2.500,00 ausbezahlt. Eine Prüfung der Subve ntionsauszahlung durch die Kontrollabteilung zeigte, dass diese Subventionsgewährung grundsätzlich gemäß den geltenden Bestimmungen
der städtischen Subventionsordnung abgewickelt worden ist. Nachdem
sich die Subventionshöhe auf einen Betrag von € 2.500,00 für das
Haushaltsjahr 2012 belief und der Förderungswerber bis dato keine
weiteren Förderungen erhielt, kam die Bewilligungskompetenz entsprechend § 31 Abs. 2 lit. d IStR in Verbindung mit § 35a Abs. 1 leg. cit.
dem ressortzuständigen 2. Vizebürgermeister der Landeshauptstadt
Innsbruck zu. Diesbezüglich war auf dem schriftlichen Subventionsantrag des Förderungswerbers ein vom zuständigen Amtsvorstand paraphierter handschriftlicher Vermerk angebracht, wonach die Subventionsauszahlung vom ressortzuständigen Vizebürgermeister freigegeben
worden wäre. Mit Schreiben vom 03.07.2012 setzte der Vorstand des
Amtes für Land- und Forstwirtschaft den Förderungswerber über die
positive Subventionsentscheidung in Kenntnis.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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