Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf
- S.87
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In Verbindung mit dem Genehmigungsprozess von Subventionen wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass gemäß § 12 –
Bedingungen und Auflagen der städtischen Subventionsordnung die
Förderung eines Vorhabens unter formalen Gesichtspunkten „jedenfalls
der schriftlichen Zusage durch den Bürgermeister oder eines dazu ermächtigten Mitgliedes des Stadtsenates“ bedarf. Auf Basis dieser Regelung empfahl die Kontrollabteilung, bei künftigen Subventionsgewährungen die in anderen städtischen Dienststellen praktizierte Vorgehensweise handzuhaben, dass die Unterfertigung der Mitteilung über
die positive Subventionsentscheidung an den Förderungswerber durch
den politisch zuständigen ressortführenden 2. Vizebürgermeister erfolgt. Das Amt für Land- und Forstwirtschaft informierte in seiner abgegebenen Stellungnahme darüber, dass die Vorgangsweise bei der Gewährung und administrativen Abwicklung von Subventionen entsprechend der nunmehr vorliegenden Empfehlung der Kontrollabteilung
umgestellt worden wäre. Demgemäß werden alle gestellten Subventionsansuchen direkt und schriftlich vom zuständigen ressortführenden
Vizebürgermeister freigegeben.
Ankauf von Trainingskartuschen - Skonto
Im Rahmen der Belegkontrollen hat die Kontrollabteilung den Anschaffungsvorgang von Trainingskartuschen für die mobile Überwachungsgruppe (MÜG) überprüft. In diesem Zusammenhang war zu beanstanden, dass der von der Lieferfirma angebotene Skontoabzug nicht lukriert worden ist. Die Kontrollabteilung hat empfohlen, den von den Firmen angebotenen Zahlungskonditionen künftig besonderes Augenmerk
zuzuwenden.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens signalisierte die geprüfte Dienststelle, künftig in einem verstärkten Maß auf die eingeräumten Zahlungskonditionen zu achten.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Im Zeitraum zwischen 01.07.2012 und 30.09.2012 haben Vertreter der
Kontrollabteilung an 3 Haftbrieffreigaben teilgenommen. Bei einem
Bauvolumen von € 603.475,71 belief sich die Haftbriefgesamtsumme
auf € 18.106,98.
Relevante Umstände für eine notwendige Inanspruchnahme der Haftungsrücklässe bzw. Bankgarantien konnten in keiner Begehung festgestellt werden.
4 Vergabekontrollen
Im Verlauf des III. Quartals 2012 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 4 Vergabevorgänge mit einem Gesamtnettovergabevolumen von rd. € 343.573,24 überprüft.
Die gemäß gültiger Schwellenwertverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
in Kraft getreten am 01.04.2012) angehobenen Subschwellenwerte
wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren mit keiner
der geprüften Vergaben überschritten.
Zl. KA-09165/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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